Die Stadt Augsburg hat im Streit um das örtliche Klimacamp von Fridays-for-Future-Aktivisten erneut eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschied am 08.03.2022, dass ein Bescheid der Stadt, mit dem das Protestcamp aufgelöst werden sollte, rechtswidrig ist.
Streit um Klima-Camp vor Augsburger Rathaus
Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung der ersten Instanz. Der Senat habe allerdings die Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen, erklärte VGH-Sprecher Andreas Spiegel. Eine Gruppe von Fridays for Future hatte am 01.07.2020 neben dem Augsburger Rathaus das Camp errichtet, um für mehr Klimaschutz-Maßnahmen in Bayerns drittgrößter Stadt zu demonstrieren. Bereits nach wenigen Tagen war der Stadt das Protestcamp ein Dorn im Auge, sodass die Verwaltung am 10.07.2020 mit einem Bescheid feststellen wollte, dass es sich bei dem bis heute bestehenden Camp nicht mehr um eine vom Grundgesetz geschützte öffentliche Versammlung handele. Nur dieser Bescheid war Gegenstand des Prozesses.
VGH München, Urteil vom 08.03.2022 - 10 B 21.1694
Redaktion beck-aktuell, 8. März 2022.
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Aus der Datenbank beck-online
Hartmann, Protestcamps als Versammlungen iSv Art. 8 I Grundgesetz?, NVwZ 2018, 200
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