VGH Mannheim bestätigt Zwangsgeld gegen Land wegen unzureichender Luftreinhaltemaßnahmen

Das Land Baden-Württemberg ist im Zusammenhang mit der Luftreinhaltung in Stuttgart mit Beschwerden gegen ein angeordnetes und ein angedrohtes Zwangsgeld gescheitert. Konkret ging es um Maßnahmen zur Luftreinhaltung am Stuttgarter Neckartor, zu denen sich das Land in einem Rechtsstreit mit zwei Stuttgarter Bürgern vergleichsweise verpflichtet hatte. Wegen Nichterfüllung der übernommenen Verpflichtungen hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart ein Zwangsgeld von 10.000 Euro festgesetzt und dem Land ein weiteres Zwangsgeld in der gleichen Höhe angedroht. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim bestätigte am 22.11.2018 die Beschlüsse des VG (Az.: 10 S 2064/18 und 10 S 2133/18, unanfechtbar).

Land hat Erfüllung der Verpflichtung nicht hinreichend dargelegt

Das Land hatte sich in einem Klageverfahren gegenüber zwei Stuttgarter Bürgern in einem gerichtlichen Vergleich vom 26.04.2016 dazu verpflichtet, an Feinstaubalarm-Tagen den Verkehr am Neckartor um circa 20% zu reduzieren. Auf Antrag dieser Bürger hatte das VG Stuttgart die streitigen Zwangsgelder als Vollstreckungsmaßnahmen gegen das Land beschlossen. Die dagegen gerichteten Beschwerden des Landes wies der VGH Mannheim zurück. Das Land habe die von ihm behauptete Erfüllung der in dem Vergleich eingegangenen Verpflichtung nicht hinreichend darlegen können.

Redaktion beck-aktuell, 26. November 2018.

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