VGH Kassel bestätigt Entlassung eines Beamten auf Probe nach rechtsextremen Bekundungen

Mit Beschluss vom 22.10.2018 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde eines Beamten auf Probe gegen die seine Entlassung bestätigende Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (Beschluss vom 23.07.2018 - 5382/17.WI, BeckRS 2018, 17975) zurückgewiesen. Die Gesamtbewertung seines Verhaltens lege Zweifel an seiner Bereitschaft nahe, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Der Mann hatte an NPD-nahen Versammlungen teilgenommen und bei Facebook mit rechtsextremen Beiträgen sympathisiert (Az.: 1 B 1594/18).

Beamter nahm an rechten Demonstrationen teil und "gratulierte" Hitler zum Geburtstag

Dem Beamten auf Probe wurde unter anderem vorgeworfen, an zwei Demonstrationen teilgenommen zu haben, an denen auch für ihn erkennbar Aktivisten der neonazistischen Szene und der NPD in nicht unerheblicher Zahl teilgenommen haben. Weiterhin habe er Beiträge von Personen aus dem rechtsextremen Spektrum im sozialen Netzwerk Facebook "geliked" und entsprechende "Likes" von solchen Personen erhalten. Besondere Bedeutung habe, dass er, nachdem er vom Dienstherrn (nochmals) auf seine Beamtenpflichten hingewiesen worden war, auf seinem Facebookprofil zum Datum "20. April" einen Beitrag öffentlich eingestellt habe, dessen Interpretation als Verherrlichung von Adolf Hitler naheliege.

Gesamtschau rechtfertigt Entlassung

Der VGH hebt hervor, dass (jedenfalls) eine Gesamtschau der dem Beamten auf Probe zur Last gelegten Verhaltensweisen es rechtfertige, dass der Dienstherr Zweifel an der Bereitschaft des Beamten hegt, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Der Beamte auf Probe sei demgemäß wegen Nichtbewährung aus dem Dienst zu entlassen gewesen.

Bloße Teilnahme an Demonstrationen gegen Asylpolitik hätte nicht gereicht

Um Missverständnissen vorzubeugen wiesen die Richter darauf hin, dass die bloße Teilnahme eines Beamten an einer die Asyl- und Flüchtlingspolitik der Bundesregierung kritisierenden Versammlung und auch das Tragen eines Transparents mit der Aufschrift „Asylbetrug macht uns arm“ für sich genommen nicht schon den Schluss auf eine mangelnde Bereitschaft des Beamten zulassen, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzustehen. Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar.

VGH Kassel, Beschluss vom 22.10.2018 - 1 B 1594/18

Redaktion beck-aktuell, 29. Oktober 2018.

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