Beamter nahm an rechten Demonstrationen teil und "gratulierte" Hitler zum Geburtstag
Dem Beamten auf Probe wurde unter anderem vorgeworfen, an zwei Demonstrationen teilgenommen zu haben, an denen auch für ihn erkennbar Aktivisten der neonazistischen Szene und der NPD in nicht unerheblicher Zahl teilgenommen haben. Weiterhin habe er Beiträge von Personen aus dem rechtsextremen Spektrum im sozialen Netzwerk Facebook "geliked" und entsprechende "Likes" von solchen Personen erhalten. Besondere Bedeutung habe, dass er, nachdem er vom Dienstherrn (nochmals) auf seine Beamtenpflichten hingewiesen worden war, auf seinem Facebookprofil zum Datum "20. April" einen Beitrag öffentlich eingestellt habe, dessen Interpretation als Verherrlichung von Adolf Hitler naheliege.
Gesamtschau rechtfertigt Entlassung
Der VGH hebt hervor, dass (jedenfalls) eine Gesamtschau der dem Beamten auf Probe zur Last gelegten Verhaltensweisen es rechtfertige, dass der Dienstherr Zweifel an der Bereitschaft des Beamten hegt, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Der Beamte auf Probe sei demgemäß wegen Nichtbewährung aus dem Dienst zu entlassen gewesen.
Bloße Teilnahme an Demonstrationen gegen Asylpolitik hätte nicht gereicht
Um Missverständnissen vorzubeugen wiesen die Richter darauf hin, dass die bloße Teilnahme eines Beamten an einer die Asyl- und Flüchtlingspolitik der Bundesregierung kritisierenden Versammlung und auch das Tragen eines Transparents mit der Aufschrift „Asylbetrug macht uns arm“ für sich genommen nicht schon den Schluss auf eine mangelnde Bereitschaft des Beamten zulassen, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzustehen. Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar.