Normenkontrollanträge gegen neue Hessische Jagdverordnung gescheitert

Eine Jagdgenossenschaft und ein Jagdpächter sind mit ihren Normenkontrollanträgen gegen die neue Hessische Jagdverordnung vom Oktober 2022 vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel ohne Erfolg geblieben. Der VGH hat die von den Antragstellern gerügten Vorschriften für rechtmäßig befunden. Diese seien mit höherrangigem Recht vereinbar.

Regelungen der neuen Hessischen Jagdverordnung beanstandet

Die Antragsteller hatten verschiedene Vorschriften der neuen Hessischen Jagdverordnung vom 24.10.2022 (GVBl. S. 530) moniert, zuletzt wandten sie sich noch gegen die Beschränkung der Jagdzeiten für adulte Waschbären und Füchse, für Elstern und Rabenkrähen sowie gegen Einschränkungen für die Bejagung von Feldhasen.

VGH: Angegriffene Regelungen mit höherrangigem Recht vereinbar

Die Normenkontrollanträge hatten keinen Erfolg. Die angegriffenen Bestimmungen seien mit höherrangigem Recht vereinbar und die damit verbundenen Einschränkungen des Jagdrechts aus Gründen des Tierschutzes gerechtfertigt. Die Antragsteller können noch Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

VGH Kassel, Urteil vom 03.11.2022 - 4 C 3010/16.N

Redaktion beck-aktuell, 7. November 2022.