Regelungen der neuen Hessischen Jagdverordnung beanstandet
Die Antragsteller hatten verschiedene Vorschriften der neuen Hessischen Jagdverordnung vom 24.10.2022 (GVBl. S. 530) moniert, zuletzt wandten sie sich noch gegen die Beschränkung der Jagdzeiten für adulte Waschbären und Füchse, für Elstern und Rabenkrähen sowie gegen Einschränkungen für die Bejagung von Feldhasen.
VGH: Angegriffene Regelungen mit höherrangigem Recht vereinbar
Die Normenkontrollanträge hatten keinen Erfolg. Die angegriffenen Bestimmungen seien mit höherrangigem Recht vereinbar und die damit verbundenen Einschränkungen des Jagdrechts aus Gründen des Tierschutzes gerechtfertigt. Die Antragsteller können noch Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.