In Frankfurt wird es bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung keine Diesel-Fahrverbote geben. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat am 18.12.2018 einen Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) abgelehnt. Diese hatte durchsetzen wollen, dass die Verbote trotz des laufenden Rechtsstreits mit dem Land Hessen schon zum 01.02.2019 greifen. Gleichzeitig ließ das Gericht die Berufung des Landes gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden wegen "ernstlicher Zweifel an dessen Richtigkeit" zu (Az.: 9 A 2037/18.Z; 9 B 2118/19).
Fahrverbote nur als letztes Mittel zulässig
Eine Überschreitung von Schadstoff-Grenzwerten in der Luft führe nicht automatisch zur Verhängung von Fahrverboten, sagte ein VGH-Sprecher. Denn weder das Immissionsschutzgesetz noch die zugrundeliegende EU-Richtlinie verpflichteten das Land, Schadstoffe zu minimieren. Stattdessen gehe es um die Einhaltung eines durchschnittlichen Stickstoffdioxid-Grenzwertes. Fahrverbote kämen nur als letztes Mittel in Betracht, um diese Grenzwerte zu erreichen. Zuvor müssten erst alle anderen Schritte und mögliche Verbote etwa auf einzelnen Streckenabschnitten geprüft werden.
DUH prüft weitere Klagen
Die DUH will trotz heftiger Kritik an ihrem Vorgehen nicht nachlassen. Sie prüft weitere Klagen für Diesel-Fahrverbote. Man sei mit den bisher 34 eingereichten Klagen “sehr beschäftigt“, sagte DUH-Chef Jürgen Resch in Berlin. Es stünden noch 22 Städte mit Überschreitung des EU-Grenzwertes für gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid aus. Er hoffe, dass die außergerichtliche Einigung in Darmstadt aus der vergangenen Woche ein Vorbild werden könne. Möglich sei aber, dass der Verein in Bayern Klagen anhängig machen müsse, sagte Resch. Unter anderem prüfe man Nürnberg und Würzburg.
VGH Kassel, Beschluss vom 17.12.2018 - 9 A 2037/18.Z
Redaktion beck-aktuell, 18. Dezember 2018 (dpa).
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