VGH Kassel: Gemeinde Wölfersheim muss keinen Akteneinsichtsausschuss zum "REWE Logistikzentrum" bilden

Die Gemeinde Wölfersheim muss keinen Akteneinsichtsausschuss zum "REWE Logistikzentrum" einrichten. Der Verwaltungsgerichtshof Hessen in Kassel hat den Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung abgelehnt und damit eine anders lautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen aufgehoben. Damit war ein Eilantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erfolglos (Az.: 8 B 473/19, unanfechtbar).

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beklagt unklare Details

Die Firma REWE beabsichtigt, auf dem Gebiet der Gemeinde Wölfersheim ein Logistikzentrum zu errichten. Zu diesem Zweck fasste die Vertretung der Gemeinde Wölfersheim verschiedene Beschlüsse, unter anderem zur Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans, zum Entwurf eines Bebauungsplans, zur Baulandumlegung und zu Grundstücksgeschäften. Mehrfach beantragte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zum Thema "geplantes REWE Logistikzentrum". Zur Begründung machte sie geltend, den Mitgliedern der Gemeindevertretung seien trotz der Berichte des Gemeindevorstands viele Details unklar.

Fraktion mit Eilantrag zunächst erfolgreich

Diese Anträge wurden von der Gemeindevertretung beziehungsweise ihrem Vorsitzenden unter Hinweis darauf abgelehnt, das gesamte Verfahren sei noch nicht abgeschlossen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen suchte am 13.02.2019 gegen die Ablehnung ihres Antrags beim VG Gießen um einstweiligen Rechtsschutz nach und erreichte dort auch den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Bildung eines Akteneinsichtsausschusses.

VGH sieht keinen Anlass für Akteneinsichtsgesuch

Die dagegen von der Gemeindevertretung eingelegte Beschwerde vor dem VGH gegen die Entscheidung des VG hatte Erfolg. Der Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung wurde abgelehnt. Das VG habe die Gemeindevertretung zu Unrecht im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den von der Fraktion beantragten Akteneinsichtsausschuss zum Thema "Planung und Errichtung des REWE Logistikzentrums" einzurichten, meint der VGH. Zwar sei es zutreffend davon ausgegangen, dass die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses – insbesondere bei komplexen Sachverhalten – nicht nur und erst nach vollständigem Abschluss des Verwaltungsvorgangs beansprucht werden könne. Gleichwohl lasse sich daraus kein allumfassendes und jederzeit durchsetzbares Recht auf Akteneinsicht begründen. Der Anspruch sei vielmehr begrenzt durch die vom Kommunalverfassungsrecht vorgegebene Organisation der Gemeindeverwaltung in Hessen. Ein Anspruch auf die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses werde danach nur gewährt, wenn die Willensbildung im Gemeindevorstand abgeschlossen und ein Anlass für das Akteneinsichtsgesuch gegeben ist. Ein solcher Anlass habe hier nicht vorgelegen.

VGH Kassel - 8 B 473/19

Redaktion beck-aktuell, 14. Mai 2019.