München muss Diesel-Fahrverbot verschärfen

Nachdem ein Urteil des Bayerischen VGH rechtkräftig geworden ist, muss die Stadt München nach langer Weigerung das Diesel-Fahrverbot auf dem mittleren Ring verschärfen. Das BVerwG hat am Dienstag die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen. Die bisherigen Maßnahmen der Stadt hielt das Gericht für unzureichend.

Nun muss die Stadt an zwei Hauptverkehrsstraßen am vielbefahrenen Mittleren Ring schnelle Maßnahmen ergreifen, die zu einer deutlichen Unterschreitung der Grenzwerte für das giftige Abgas Stickstoffdioxid (NO2) führen. Auf Anfrage der dpa teilte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) mit, man werde "das jetzt rechtskräftige Urteil akzeptieren".

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) waren im März 2024 vor dem Bayerischen VGH erfolgreich gewesen (Urteil vom 21.03.2024 - 22 A 23.40047). Sie hatten die Fortschreibung des Luftreinhalteplans gefordert, um die Stickstoffdioxid-Werte zu senken. Mit der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde ist das Urteil nun rechtskräftig. Auf welche Art und Weise die Grenzwerte gesenkt werden, überließ der Senat allerdings dem Stadtrat. Laut dem Referat für Klima- und Umweltschutz laufen die Vorbereitungen zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans bereits. Es seien aber noch rechtliche Details zu klären.

Nach Einigung hatte München Verschärfungen ausgesetzt

Damit endet ein bereits seit 2012 geführter Streit zwischen der Stadt und den Umweltorganisationen. 2022 hatten sie sich bereits auf einen Vergleich geeinigt, der ein dreistufiges Konzept für Diesel-Fahrverbote vorsah. Mit der ersten Stufe dürfen seit Februar 2023 Dieselfahrzeuge mit der Norm Euro 4 und schlechter bis auf einige Ausnahmen etwa für Anwohner und Lieferverkehr nicht mehr auf dem Mittleren Ring und innerhalb dieses Bereichs fahren.

Eigentlich hätte das Fahrverbot ab Oktober 2023 auch auf Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet werden sollen, bevor im April 2024 auch noch die allgemeinen Ausnahmen entfallen sollten. Doch der Stadtrat hatte im Sommer 2023 die zweite Stufe vorerst ausgesetzt und die dritte Stufe ganz aufgehoben. Dagegen hatten DUH und VCD geklagt.

Maßnahmen der Stadt unzureichend

Im Fokus des Streits stand die Landshuter Allee – dort wurden die schlechtesten Werte in ganz Deutschland gemessen. Die Stadt hatte dort im April 2024 eine Tempo-30-Zone eingerichtet, um die Abgase zu reduzieren. Das hielt der Senat nun für unzureichend. Er habe "endgültig klargestellt, dass die Stadt München die gerichtlichen Vorgaben ignoriert und die Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger gefährdet", kommentierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Der Versuch, mit Tempo 30 die Einführung der notwendigen Diesel-Fahrverbote zu umgehen, war rechtswidrig."

Ob eine Ausweitung der bereits bestehenden Umweltzone auf Diesel-5-Fahrzeuge oder ein streckenbezogenes Fahrverbot auf diesem Abschnitt sinnvoller ist, überließ das Gericht dem Stadtrat. Bei der zweiten Straße mit zu schlechten Messwerten sah der Senat ein Fahrverbot hingegen nicht als zwingend an.

Redaktion beck-aktuell, dd, 24. Oktober 2024 (ergänzt durch Material der dpa).