Sachverhalt
Die Kläger hatten von dem Bundeswahlleiter verlangt, er solle ihnen die Möglichkeit eröffnen, die CDU auch in Bayern wählen zu können. Sie seien mit der Politik des CSU-Vorsitzenden nicht einverstanden und unterstützten vielmehr die Politik der Kanzlerin. Mit ihrem Anliegen wandten sie sich an das Verwaltungsgericht.
VG: CDU in Bayern nicht wählbar
Das Gericht hat die Klage abgewiesen, da es keine Rechtsgrundlage für das Begehren der Kläger gegen den Bundeswahlleiter gebe. Die CDU könne in Bayern allenfalls über eine Bundesliste gewählt werden, die es aber nicht gebe, weil das Bundeswahlgesetz nur Landeslisten vorsieht, oder sie könne selbst in Bayern über eine Landesliste kandidieren, was sie aber wegen einer Vereinbarung mit der CSU nicht tue.
Kein Fall für das Bundesverfassungsgericht
Das Gericht folgte auch nicht den Argumenten der Kläger, das Verfahren müsse dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden, damit das Wahlrecht so gestaltet werde, dass anstelle der CSU die CDU in Bayern gewählt werden könne. Ein Verstoß gegen Art. 20 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 38 GG sei nicht gegeben. Einer der Kläger, ein Nürnberger Rechtsanwalt, kündigte allerdings bereits an, gleichwohl vor das BVerfG ziehen zu wollen.
Hintergrund
CDU und CSU bilden im Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft. In der zuletzt im September 2013 von Angela Merkel (CDU) und CSU-Chef Horst Seehofer unterzeichneten Vereinbarung dazu heißt es, Grundlage seien gemeinsame politische Ziele und die Tatsache, dass sie "in keinem Bundesland miteinander in Wettbewerb" stünden. Die CDU tritt stets in 15 Bundesländern, die CSU nur in Bayern an. Die erste Fraktionsgemeinschaft schlossen die Parteien 1949.