Beigeladener begehrte Berichte über Hotelkontrollen
Der Beigeladene des Verfahrens begehrte bei der Antragsgegnerin Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) darüber, wann die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im Hotel der Antragstellerin stattgefunden haben und ob es dabei zu Beanstandungen gekommen ist. Für diesen Fall beantragte der Beigeladene die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte.
Behörde informiert Hotelbetreiberin über beabsichtigte Herausgabe
Die Antragsgegnerin teilte ihm durch Bescheid mit, dass sie sich zur Herausgabe der angeforderten Informationen entschieden habe. Die zusammengefassten Informationen der beiden letzten Kontrollberichte würden dem Beigeladenen nach Ablauf von zehn Werktagen übersandt, wenn der betroffene Betrieb nicht innerhalb dieser Frist gerichtlich gegen diese Entscheidung vorgehen sollte. Mit einem anderen, gleichlautenden Bescheid setzte die Antragsgegnerin die Antragstellerin über ihre Entscheidung in Kenntnis und teilte ihr mit, welche konkreten Informationen sie an den Beigeladenen herausgeben werde.
Hotelbetreiberin begehrte Eilrechtsschutz
Die Antragstellerin legte daraufhin jeweils Widerspruch gegen die beiden Bescheide ein und beantragte Eilrechtsschutz beim VG. Sie trug vor, dass weder die Kontrollberichte noch die behördliche Zusammenfassung über den Inhalt dieser Berichte Informationen darstellten, die der Beigeladene nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG heraus verlangen könne. Nach dieser Norm haben dritte Personen freien Zugang zu allen Daten der zuständigen Behörden über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von lebensmittelrechtlichen Anforderungen. Unabhängig davon sei das VIG aus verschiedenen Gründen verfassungswidrig, so die Antragstellerin.
Behörde gab Informationen vorzeitig preis
Unmittelbar nach Eingang des Eilantrages sagte die Antragsgegnerin auf Nachfrage des Gerichts zu, bis zum Abschluss des Eilverfahrens von einer Weitergabe der begehrten Informationen abzusehen. Gleichwohl gab der Prozessbevollmächtigte der Antragsgegnerin im Rahmen seiner Antragserwiderung den wesentlichen Inhalt der Kontrollberichte, namentlich die dort dokumentierten Mängel, wörtlich wieder.
VG: Eilantrag wegen Erledigung angegriffener Bescheide unzulässig
Laut VG verstößt die vorzeitige Herausgabe der Information durch die Antragsgegnerin zwar gegen § 5 Abs. 4 Satz 2 VIG und ist damit rechtswidrig. Dennoch hätten sich die angegriffenen Bescheide dadurch erledigt, weshalb der Eilantrag nunmehr unzulässig sei.
Beigeladener darf erlangte Informationen verbreiten
Es sei dem Beigeladenen auch prozessrechtlich nicht untersagt, die in dem Verfahren erhaltene Information zu verwenden und nach außen zu verbreiten. Die Weitergabe einer im gerichtlichen Verfahren gewonnenen Information werde lediglich durch das Datenschutzrecht, das Urheberrecht oder das allgemeine Zivilrecht begrenzt. Auf eine etwaige Verletzung der Datenschutzgrundverordnung könne sich die Antragstellerin nicht berufen, da sie eine GmbH und keine natürliche Person sei.
Hotelbetreiberin auf zivilgerichtlichen Rechtsschutz verwiesen
Sie könnte zwar einen zivilrechtlichen Anspruch auf Unterlassung der Verwendung beziehungsweise Verbreitung der Information haben, dieser Anspruch sei aber vor den Zivilgerichten geltend zu machen und spiele für das streitgegenständliche Eilverfahren keine Rolle.
Antragsgegnerin muss wegen vorzeitiger Preisgabe Kosten tragen
Wegen der vorzeitigen Preisgabe der Informationen hat das VG die Kosten des Verfahrens der Antragsgegnerin auferlegt, auch wenn der Eilantrag als unzulässig zurückgewiesen worden sei.