Ab Juni 2019 sind zwei Straßen in Darmstadt für ältere Diesel-Fahrzeuge tabu. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden am 19.12.2018 verkündet. Damit ist der Vergleich rechtskräftig, auf den sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) außergerichtlich mit der schwarz-grünen Landesregierung in Hessen verständigt hatten. Ziel ist es, den europäischen Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) einzuhalten. Es ist das erste Mal, dass sich die Parteien eines solchen Verfahrens auf einen Vergleich geeinigt haben. Rund 200 Maßnahmen der Stadt ("Green-City-Plan") zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und des Radverkehrs sind ebenfalls verbindlicher Teil der Einigung.
Weiteres Verfahren zu Landeshauptstadt Wiesbaden
Sollte die NO2-Belastung im zweiten Halbjahr 2019 nicht wie erwartet unter den EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft sinken, werde das Maßnahmenpaket noch einmal verschärft. In einem zweiten Verfahren beschäftigt sich das VG am 19.12.2018 mit dem Luftreinhalteplan der Landeshauptstadt Wiesbaden.
VG Wiesbaden
Redaktion beck-aktuell, 19. Dezember 2018 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Vergleich im Volltext finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Umwelthilfe im pdf-Format.
Aus der Datenbank beck-online
Schink/Fellenberg, Dieselfahrverbote zur Einhaltung der Grenzwerte für NO2?, NJW 2018, 2016
Giesberts, "Diesel-Verkehrsverbote" ausnahmsweise möglich, NVwZ 2018, 1276
Scheidler, Einklagbarkeit von Dieselfahrverboten?, VR 2018, 289
Hofmann, Luftreinhalteplanung und ihre Umsetzung, NVwZ 2018, 928
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