Das Land Baden-Württemberg muss der
Deutschen Umwelthilfe Akteneinsicht in Korrespondenz zur Luftreinhalteplanung
für die Landeshauptstadt Stuttgart gewähren. Dies hat das Verwaltungsgericht
Stuttgart entschieden und einer entsprechenden Klage der Umwelthilfe stattgegeben.
Ausschlussgründe liegen laut VG nicht vor.
VG:
Land muss Akteneinsicht gewähren – keine Ausschlussgründe
Es geht um beim Staatsministerium
Baden-Württemberg sowie beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg vorliegende
Korrespondenz zur Luftreinhalteplanung für Stuttgart aus dem Zeitraum vom 27.02.2018
bis zum 28.01.2020. Das Staats- und das Verkehrsministerium hatten entsprechende
Anträge mit der Begründung abgelehnt, dem Anspruch auf Zugang zu amtlichen
Informationen stünden Ausschlussgründe entgegen. Das VG sah dies anders. Es
handele sich um Umweltinformationen im Sinne des Umweltverwaltungsgesetzes
Baden-Württemberg, zu denen der Deutsche Umwelthilfe als juristische Person des
Privatrechts Zugang gewährt werden müsse. Ausschlussgründe lägen nicht vor. Das
Land Baden-Württemberg habe nicht hinreichend dargelegt, dass erhebliche
nachteilige Auswirkungen für die informationspflichtigen Stellen im Falle einer
Akteneinsicht drohten oder der Schutz des Kernbereichs exekutiver
Eigenverantwortung einer Akteneinsicht entgegenstehe.
VG Stuttgart, Urteil vom 26.01.2023
Redaktion beck-aktuell, 15. März 2023.
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