VG Stuttgart: Land muss Straßenverkehr am Stuttgarter Neckartor reduzieren

Im Rechtsstreit um die hohe Schadstoffbelastung am Stuttgarter Neckartor hat das Land Baden-Württemberg erneut eine Schlappe erlitten. Um die Werte an Deutschlands schmutzigster Kreuzung zu verbessern, müssen punktuelle Fahrverbote erlassen werden, wie das Verwaltungsgericht Stuttgart am 20.12.2017 entschied (Az.: 13 K 14557/17).

Land hatte Zusage zur Verkehrsreduzierung zurückgezogen

Das Land hatte zwei Anwohnern des Neckartors 2016 in einem Vergleich Verkehrsreduzierungen versprochen - diese Zusage aber zurückgenommen, da jede angedachte Maßnahme die Luft an anderer Stelle verschlechtern würde. Dies führe aber nicht dazu, dass das Land am Neckartor untätig bleiben darf, entschied nun das Gericht.

Frist bis April 2018 gesetzt

Das Land hat nun noch bis Ende April 2018 Zeit, um die Zusage aus dem Vergleich einzuhalten und den Verkehr am Neckartor an Tagen mit hoher Luftbelastung um 20% zu reduzieren. Passiert das nicht, muss das Land 10.000 Euro Strafe zahlen. Das Land kann gegen die Entscheidung Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Bund unterstützt Städte mit finanziellen Mitteln

Für ihre Konzepte zur Bekämpfung von Diesel-Abgasen erhalten jetzt 60 Städte Geld vom Bund. Der geschäftsführende Bundesverkehrsminister Christian Schmidt (CSU) übergab am 20.12.2017 in Berlin fünf Dutzend Förderbescheide über eine Gesamtsumme von rund zwölf Millionen Euro. Das Geld dient den Kommunen dazu, "Masterpläne" etwa zum Kauf von Elektrobussen, zu zusätzlichen Ladestellen für Elektroautos, den Bau von Radwegen sowie für digitale Leitsysteme zur Vermeidung von Staus zu entwickeln.

VG Stuttgart, Entscheidung vom 20.12.2017 - 13 K 14557/17

Redaktion beck-aktuell, 21. Dezember 2017 (dpa).

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