Klagen gegen bundesweit einziges Nachtangelverbot erfolgreich

Mehrere Angler haben vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart zwei Verfahren um das einzige Nachtangelverbot in Deutschland gewonnen. Das VG stellte fest, dass das Verbot dem Nachtangeln der Kläger wegen eines Verstoßes gegen höherrangiges Recht nicht entgegensteht. Es betonte aber, dass das Nachtangelverbot damit nicht generell aufgehoben sei, sondern nur die Kläger von dieser Feststellung profitierten.

Ministerium macht Nachtruhebedürfnis von Fischen geltend

Alle anderen dürfen nur eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang fischen, wobei es Lockerungen für den Aal-, Wels- und Krebsfang gibt. Die Kläger hatten Eingriffe in Eigentums- und Grundrechte geltend gemacht. Das Ministerium für Ländlichen Raum hatte betont, das Verbot in § 3 Abs. 1 Satz 5 LFischVO trage dem Bedürfnis der Fische und anderer Tiere wie am Ufer lebenden Vögeln nach Nachtruhe Rechnung. Es kann in Berufung gehen, wenn der Verwaltungsgerichtshof dies zulässt.

Fischereiverband: Verbot nach Urteil nicht mehr haltbar

Die erfolgreichen Kläger sehen nun den Weg geebnet, das Verbot für alle 150.000 Angler und Anglerinnen im Südwesten aufzuheben. "Mit der richtigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Stuttgart ist das Verbot aus unserer Sicht nicht mehr haltbar", betonte Reinhart Sosat, Geschäftsführer des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg. Der Verband hatte fünf hochrangige Vertreter als Privatleute klagen lassen. Für den Württembergischen Anglerverein hatte dessen Vorsitzender Hans-Hermann Schock geklagt.

Gängelung von Nachtanglern gerügt

Die Organisationen hatten kritisiert, dass sie als ruhige Naturgenießer gegängelt würden, während andere nachts uneingeschränkt an Ufern Hunde badeten, Party machten oder grillten. Angler könnten nachts sogar eine positive Aufsichtsfunktion am Gewässer erfüllen und hätten im Gegensatz zu anderen nächtlichen Naturnutzern eine spezielle Ausbildung in Form der amtlichen Fischerprüfung, erklärte der Landesfischereiverband.

Verband will bei Rechtskraft um rasche Änderung der Verordnung bitten

Vereins-Mann Schock begrüßte den Tenor des Gerichts, das sein Urteil in den nächsten 14 Tagen vorlegen wird. Gebe es binnen vier Wochen keinen Antrag auf Zulassung der Berufung, werde er das Ministerium für Ländlichen Raum um eine rasche Änderung der Verordnung bitten. Falls das nicht geschehe, werde er alle Angler dazu aufrufen, individuell vor dem VG zu klagen. Das werde das Ministerium, das die Kosten tragen müsse, teuer zu stehen kommen, sagte er.

VG Stuttgart, Urteil vom 13.07.2021 - 5 K 1937/20

Redaktion beck-aktuell, 14. Juli 2021 (ergänzt durch Material der dpa).