Im Februar 2023 raste der heute 23-jährige türkische Staatsangehörige mit etwa 100 km/h über die Wollhausstraße in der Heilbronner Innenstadt und verursachte eine schwere Kollision mit einem anderen Fahrzeug. Dessen Fahrer, ein Familienvater, verstarb noch an der Unfallstelle, seine Ehefrau und zwei Kinder erlitten schwerwiegende Verletzungen. Der Raser wurde anschließend wegen Mordes und verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt.
Im Oktober 2025 wies das Regierungspräsidium Stuttgart den Mann, der seit seiner Geburt ununterbrochen in Deutschland lebt, aus dem Bundesgebiet aus. Es drohte ihm zudem die Abschiebung in die Türkei an und setzte ein Einreise- und Aufenthaltsverbot im Bundesgebiet für acht Jahre nach seiner Abschiebung fest. Dagegen erhob der Mann im November 2025 Klage – ohne Erfolg.
Das VG Stuttgart bestätigte die Rechtmäßigkeit der Ausweisung sowie der Abschiebungsandrohung durch das Regierungspräsidium (Urteil vom 07.04.2026, Az. 2 K 1349/25). Es räumte zwar ein, dass der junge Mann ein besonders schwerwiegendes Interesse daran habe, in Deutschland zu bleiben, da er sein gesamtes Leben hier verbracht habe und bis zu seiner Ausweisung auch über eine Niederlassungserlaubnis verfügt habe. Außerdem habe er sich im Strafvollzug reuevoll und einsichtig gezeigt, und während des Strafvollzugs auch seine Ausbildung abgeschlossen.
"Radikale Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr nicht bewältigt"
Gleichwohl überwiege das Interesse der Allgemeinheit an einer Ausweisung: Der Mann sei bereits zuvor mehrfach durch erhebliche Verkehrsverstöße aufgefallen.
Außerdem gehe nach wie vor eine gegenwärtige und schwerwiegende Gefahr von ihm aus, weil er die Gründe für seine "radikale Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr, die zum Tod und schweren Verletzungen seiner Opfer geführt hat", nach wie vor nicht bewältigt habe. Da der Schutz von Leben und Gesundheit zu den zentralen Grundinteressen der Gesellschaft gehöre, seien die Ausweisung sowie die Abschiebungsandrohung geboten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.


