Videos erinnern Richter an Folterung von Gefangenen im Irak
Die Männer, drei von ihnen 19, einer 21 Jahre alt, waren im Februar 2017 aus der Truppe ausgeschlossen worden. Einen Einblick in das vorgeworfene Fehlverhalten gaben Videos, die in der Verhandlung am 19.07.2017 vorgespielt wurden. Sie geben zwei der Vorfälle wieder, die sich zwischen Oktober 2016 und Januar 2017 ereignet haben sollen. Nach früheren Angaben der Soldaten zeigen sie das Üben einer Gefangennahme. Im Video zu sehen ist, wie ein Mann von mehreren Soldaten aus dem Bett gerissen und mit einem Sack über dem Kopf und Händen auf dem Rücken abgeführt wird – dann endet das Video. Ein anderer Film zeigt, wie ein Soldat in Tarngrün gekleidet und mit ABC-Maske im Gesicht zwei zivil gekleidete und auf Stühle gefesselte Männer in der Dusche abspritzt. Dabei ist der Ruf "Allahu Akbar" (Gott ist groß) zu hören. Der Richter sagte, es mache für ihn nicht den Eindruck, als ob Soldaten das Verhalten im Fall ihrer eigenen Gefangennahme übten. Vielmehr fühle er sich an Berichte aus Abu Ghreib erinnert. In dem Gefängnis im Irak waren Gefangene gefoltert worden.
Weiterer Vorwurf: Teilnahme an Aufnahmeritualen
Den Soldaten wird außer den umstrittenen Übungen auch die Teilnahme an Aufnahmeritualen vorgeworfen, wobei die "Opfer" nach Angaben der Soldaten zugestimmt haben sollen. Das spiele aber keine Rolle, sagte der Richter. Das Verhalten der beiden Zeitsoldaten stelle eine Dienstpflichtverletzung dar. Bei den beiden freiwillig Wehrdienstleistenden sah er die noch niedriger angesetzte Hürde für die Entlassung ebenfalls überschritten.
Verteidiger hält Entlassungen für unverhältnismäßig
"Das Urteil entspricht unserer Rechtsansicht", sagte der Vertreter des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr. Einer der Vertreter der ehemaligen Soldaten, der Ulmer Anwalt Thomas Maurer, hält daran fest, dass die Entlassung ein zu hartes Mittel war und behält sich vor, in Berufung zu gehen. Anwalt Maurer äußerte nach dem Urteil die Meinung, die Mannschaftssoldaten seien rausgeschmissen worden, weil man in Pfullendorf "Aktion gebraucht" habe. Kurz zuvor waren Berichte über sadistische Sex-Praktiken an dem Bundeswehrstandort bekanntgeworden – Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bestätigten die Fälle aber im Nachhinein nicht. Wenn diese Sache nicht gewesen wäre, wäre die Bundeswehr anders mit den Mannschaftssoldaten umgegangen, meinte Maurer. Schließlich hätten Vorgesetzte die Vorfälle zunächst als nicht so gravierend eingeschätzt.