VG Sigmaringen: Nach Bulgarien abgeschobener Afghane muss zurückgeholt werden

Ein zu Unrecht nach Bulgarien und von dort inzwischen nach Afghanistan abgeschobener Flüchtling muss nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen unverzüglich nach Deutschland zurückgeholt werden. Eine entsprechende Aufforderung sei an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ergangen, sagte ein Justizsprecher in Sigmaringen am 25.10.2017 gegenüber der Presse. Zuvor hatte unter anderem das "Schwäbische Tagblatt" über den Fall berichtet.

Afghane zunächst nach Bulgarien abgeschoben

Der Flüchtling war über Bulgarien nach Tübingen gekommen und hatte im Juni 2017 Asyl beantragt. Aus Sicht des BAMF ist das EU-Land Bulgarien und nicht Deutschland für den Mann zuständig. Der 23-Jährige wurde deshalb im September 2017 dorthin abgeschoben. Das sei falsch gewesen und müsse rückgängig gemacht werden, sagte der Gerichtssprecher. Eine in Sigmaringen anhängige Klage des Mannes gegen seine Abschiebung habe aufschiebende Wirkung - er hätte also nicht abgeschoben werden dürfen.

Abgeschobener mittlerweile in Afghanistan

Bevor der Flüchtling im Oktober 2017 aus Bulgarien zurückgeholt werden konnte, flogen ihn die dortigen Behörden allerdings nach Afghanistan aus. "Ob er freiwillig nach Kabul reiste oder nicht, ist durchaus offen", sagte der Gerichtssprecher. Es gehe jetzt darum, dass das Bundesamt den Mann zurückhole.

Redaktion beck-aktuell, 26. Oktober 2017 (dpa).

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