Schleswig-Holstein: Stellenbesetzung mit Generalstaatsanwältin rechtmäßig

Zwei Mitbewerber um die Stelle des Generalstaatsanwalts in Schleswig-Holstein sind mit ihrem Eilantrag gegen eine Stellenbesetzung vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht gescheitert. Die im Auswahlgespräch gefallene Entscheidung zugunsten der ausgewählten Bewerberin sei nicht zu beanstanden, da diese unter dem Strich eine etwas bessere Eignung gegenüber den Bewerbern vermittelt habe.

VG weist Eilanträge ab

Zur Begründung hat das Gericht im Wesentlichen ausgeführt, dass die Auswahlentscheidung weder Formfehler noch sachliche Mängel aufweise. Alle drei Bewerber seien Spitzenjuristen, was sich in den der Auswahlentscheidung zugrundeliegenden dienstlichen Beurteilungen widerspiegele. Sowohl insgesamt als auch im Hinblick auf Einzelmerkmale in den Beurteilungen seien die Bewerber gleich, das heißt, mit den Höchstnoten bewertet worden. Soweit es in den verbalen Begründungen Unterschiede gebe, handele es sich um im Ergebnis nicht ins Gewicht fallende Pointierungen an der einen oder anderen Stelle. Dass die zur Beurteilung genutzten Zeiträume der einzelnen Bewerber unterschiedlich lang gewesen seien, stellte keinen Mangel dar. Denn die dann insoweit bei einem Bewerber ergänzend heranzuziehende vorangegangene Beurteilung beinhalte ebenfalls die Bestnote. Ein Leistungsvorsprung gegenüber der ausgewählten Kandidatin sei damit nicht verbunden.

Auswahlgespräche waren entscheidend

Bei dieser Sachlage sei es zulässig, dass das das Justizministerium seine Entscheidung auf das Ergebnis der mit den Bewerbern geführten Auswahlgespräche gestützt habe. Auch deren Ausführung sei rechtmäßig erfolgt. Die Entscheidung zugunsten der ausgewählten Bewerberin, die nach dem Eindruck der ordnungsgemäß besetzten Auswahlkommission eine etwas bessere Eignung gegenüber den Bewerbern vermittelt habe, sei nicht zu beanstanden.

VG Schleswig, Beschluss vom 05.05.2022 - 12 B 10010/21

Redaktion beck-aktuell, 10. Mai 2022.