Zwei NPD-Festival besucht: Waffenschein weg

Zweimal hatte ein Mann an dem NPD-Festival "Schild & Schwert" teilgenommen, woraufhin ihm sein Waffenschein entzogen wurde. Zu Recht, bestätigte das VG Schleswig: Mit seiner Teilnahme habe der Mann gezeigt, dass er verfassungsfeindliche Vereinigungen unterstützt.

Die Verfassungsschutzbehörden stuften den Mann als "subkulturell geprägten Rechtsextremisten" ein, weil er zweimal – gegen Eintrittsgeld – an dem Festival im sächsischen Ostritz teilgenommen und auf dem Festivalgelände gezeltet hatte. Als die Waffenbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde davon erfuhr, entzog sie ihm seinen Waffenschein. Widerspruch und Klage des Mannes scheiterten.

Das VG Schleswig hat den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis bestätigt (Urteil vom 19.02.2024 - 7 A 279/23): Der Mann habe den Tatbestand der Regelunzuverlässigkeit im Sinn des § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. c) WaffG erfüllt. Mit seiner zweimaligen Teilnahme an dem Neonazi-Festival habe er "erkennbar dokumentiert, dass er Vereinigungen unterstützte, deren Bestrebungen sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richteten".

Die Veranstaltung sei der NPD zuzurechnen, die das BVerfG als verfassungsfeindlich eingestuft habe. Die Behauptung des Mannes, vom NPD-Hintergrund des Festivals nichts gewusst zu haben, ließ das VG nicht gelten: Die NPD sei offen als Festivalveranstalter aufgetreten, etwa in der medialen Berichterstattung. Auch baustellenzaungroße Banner am Eingang des Festivals hätten darauf hingewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung möglich.

VG Schleswig, Urteil vom 19.02.2024 - 7 A 279/23

Redaktion beck-aktuell, hs, 23. Februar 2024.