Die Klage der Seven.One Entertainment Group, zu der Fernsehsender wie ProSieben, Sat.1 und Kabel eins gehören, war damit erfolgreich. Konkret ging es um die am 2. November 2020 um 20:15 Uhr ausgestrahlte Folge "Lebensretter Hautnah – Wenn jede Sekunde zählt".
In den fraglichen Szenen sei keine zielgerichtete, den Achtungsanspruch des Menschen negierende Darstellung zu erkennen gewesen, entschied das Verwaltungsgericht Schleswig (Urteil 11.10.2023 – 11 A 185/21). Bei einem in Frage stehenden Verstoß gegen die Menschenwürde sei, so die Kammer, auch der Gesamtcharakter der Sendung zu beachten, der keine menschenfeindliche Stoßrichtung aufweise, sondern vornehmlich in der realitätsnahen Dokumentation der Arbeit von Rettungskräften liege. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, liegen die schriftlichen Entscheidungsgründe noch nicht vor.