Dass Müller die Klage zuvor per E-Mail eingereicht habe, ändere nichts, so das Verwaltungsgericht. Dies genüge nicht den Formvorschriften, auf die Müller in der Rechtsmittelbelehrung auch hingewiesen worden sei.
Hintergrund der Klage waren Probleme mit der Wahlsoftware. Zur Behebung hatte die Wahlbehörde Testdaten und -wahlergebnisse eingespielt, die über einen veralteten Link zur vorherigen Bürgermeisterwahl öffentlich eingesehen werden konnten. Müller meint, dies habe die Wahlberechtigten unzulässig beeinflusst. Es sei der Eindruck entstanden, dass schon vor dem Wahltag die Briefstimmen ausgezählt und die Ergebnisse veröffentlicht worden seien.
Möglicherweise ist die Sache aber noch nicht ausgestanden: Der Gerichtsbescheid des VG ist noch nicht rechtskräftig. Müller kann die mündliche Verhandlung oder die Zulassung der Berufung beantragen. Im Fall des Antrags auf mündliche Verhandlung würde der Gerichtsbescheid als nicht ergangen gelten.