Friseure und Nagelstudios in Flensburg bleiben geschlossen

Die Anordnung der Stadt Flensburg, dass Friseure und Nagelstudios dort – anders als im Rest Schleswig-Holsteins – zunächst bis zum 06.03.2021 geschlossen bleiben müssen, bleibt bestehen. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig in einem Eilverfahren am 01.03.2021 entschieden. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der weiterhin hohen Inzidenz und der starken Verbreitung der britischen Variante des Coronavirus in Flensburg.

Betreiberin eines Friseursalons scheitert mit Eilantrag

Nach der aktuellen Corona-Verordnung der Landesregierung können Friseure und Nagelstudios seit heute ihre Dienstleistungen wieder anbieten. Die Stadt Flensburg hatte diese Lockerung jedoch mit Allgemeinverfügung vom 26.02.2021 ausgesetzt und ein Verbot des Angebots dieser Dienstleistungen erlassen. Den hiergegen eingereichten Eilantrag der Betreiberin eines Friseursalons in Flensburg hat das Verwaltungsgericht jetzt abgelehnt.

VG: Verlängerte Schließung verhältnismäßig

Zwar könne die Rechtmäßigkeit des Verbots in der Kürze der Zeit nicht abschließend beurteilt werden, so das VG Schleswig. Im Rahmen einer umfassenden Folgenabwägung kamen die Richter jedoch zu dem Ergebnis, dass angesichts der weiterhin hohen Inzidenz und der starken Verbreitung der britischen Variante des Coronavirus in Flensburg weitergehende Schutzmaßnahmen erforderlich seien. Die Verlängerung der Schließung könne ein verhältnismäßiges Mittel darstellen, um der Ausbreitung des überdurchschnittlichen Infektionsgeschehens dort wirksam zu begegnen, so das Gericht weiter. Die gegenüber anderen Landesteilen deutlich höheren Inzidenzwerte und die stärkere Ausbreitung der britischen Variante rechtfertigten insoweit auch ein von anderen Landesteilen abweichendes Vorgehen, so die VG-Richter.

VG Schleswig, Beschluss vom 01.03.2021 - 1 B 21/21

Redaktion beck-aktuell, 2. März 2021.