DUH kritisiert "unzureichendes" Vorgehen der Bundesbehörde
Die Verfahren vor dem schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht betrafen bestimmte Dieselfahrzeuge bzw. Dieselmotoren der zu den Verfahren beigeladenen Hersteller Opel und Volkswagen. Die Deutsche Umwelthilfe hatte sich mit ihren Klagen gegen das nach ihrer Auffassung unzureichende Vorgehen des Kraftfahrtbundesamtes gegen den Betrieb unzulässiger Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung bei den betroffenen Fahrzeugen gewendet.
VG: Keine Rechtsgrundlage für Klagen
Das Verwaltungsgericht hat die Klagen als unzulässig angesehen. Die Deutsche Umwelthilfe als anerkannter Umweltverband sei für Klagen gegen Typgenehmigungen für Kraftfahrzeuge nicht klagebefugt. Diese nach dem Verwaltungsprozessrecht erforderliche Befugnis lasse sich weder aus dem Umweltrechtsbehelfsgesetz noch aus dem einschlägigen Europa- bzw. Völkerrecht herleiten. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung – der Vorsitzende sprach insoweit von "juristischem Neuland“ – hat das Verwaltungsgericht die Berufung zum Oberverwaltungsgericht sowie die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.