VG Schleswig: Deutsche Umwelthilfe unterliegt mit Klagen gegen Typgenehmigungen für Dieselfahrzeuge

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als anerkannter Umweltverband ist für Klagen gegen Typgenehmigungen für Kraftfahrzeuge nicht klagebefugt. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Schleswig in insgesamt fünf Verfahren die Klagen der DUH gegen das Kraftfahrbundesamt in Flensburg als unzulässig abgewiesen, Berufung und Sprungrevision aber zugelassen (Urteile vom 13.12.2017, Az.: 3 A 26/17; 3 A 30/17; 3 A 38/17; 3 A 142/17; 3 A 59/17).

DUH kritisiert "unzureichendes" Vorgehen der Bundesbehörde

Die Verfahren vor dem schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht betrafen bestimmte Dieselfahrzeuge bzw. Dieselmotoren der zu den Verfahren beigeladenen Hersteller Opel und Volkswagen. Die Deutsche Umwelthilfe hatte sich mit ihren Klagen gegen das nach ihrer Auffassung unzureichende Vorgehen des Kraftfahrtbundesamtes gegen den Betrieb unzulässiger Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung bei den betroffenen Fahrzeugen gewendet.

VG: Keine Rechtsgrundlage für Klagen

Das Verwaltungsgericht hat die Klagen als unzulässig angesehen. Die Deutsche Umwelthilfe als anerkannter Umweltverband sei für Klagen gegen Typgenehmigungen für Kraftfahrzeuge nicht klagebefugt. Diese nach dem Verwaltungsprozessrecht erforderliche Befugnis lasse sich weder aus dem Umweltrechtsbehelfsgesetz noch aus dem einschlägigen Europa- bzw. Völkerrecht herleiten. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung – der Vorsitzende sprach insoweit von "juristischem Neuland“ – hat das Verwaltungsgericht die Berufung zum Oberverwaltungsgericht sowie die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

VG Schleswig, Urteil vom 13.12.2017 - 3 A 26/17

Redaktion beck-aktuell, 14. Dezember 2017.

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