Gericht urteilte auf Basis umfangreichen Datenmaterials
Nachdem das Bundesverfassungsgericht in mehreren Grundsatzentscheidungen im Jahr 2015 konkrete Maßstäbe aufgestellt hatte (unter anderem Vergleich mit der Entlohnung von Angestellten im öffentlichen Dienst, Vergleich mit der Besoldung in anderen Bundesländern, Mindestabstand zur Grundsicherung), hatte das Gericht umfangreiches Datenmaterial beschafft und unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe rechnerisch ausgewertet.
Berufung zugelassen
Im Ergebnis bejahte das Gericht eine Unteralimentation nur in der Besoldungsgruppe A 7. Aufgrund seiner Berechnungen konnte das Gericht in den fünf weiteren Verfahren eine verfassungswidrige Unteralimentation dagegen nicht feststellen. In allen Fällen ist allerdings wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zugelassen worden. Eine Klage (Az.: 12 A 11/18) ist als unzulässig abgewiesen worden, weil der Kläger seinen Antrag bei der Behörde nicht zeitnah gestellt hatte. Ein weiteres Verfahren (Az.: 12 A 38/18) ist zur Nachholung des noch fehlenden Vorverfahrens ausgesetzt.