Goldschakal auf Sylt: Abschuss-Erlaubnis vorerst ausgesetzt
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Bevor die Jagd auf den Sylter Goldschakal richtig begonnen hat, muss sie vorläufig gestoppt werden. Das VG Schleswig hat dem Tier per Hängebeschluss eine Gnadenfrist verschafft.

Weitgehend unbemerkt haben sich Goldschakale in Deutschland immer mehr ausgebreitet - nun sollte erstmals eines der geschützten Tiere erlegt werden. Ein Schakal soll auf Sylt 90 Lämmer gerissen haben. Das Landesamt für Umwelt in Schleswig-Holstein erteilte daraufhin eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung und erlaubte so den Abschuss. Es wäre der erste bestätigte Abschuss eines Goldschakals in Deutschland, wie es vom Deutschen Jagdverband heißt.

Doch vorerst wird es nicht so weit kommen. Denn im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes hat sich ein Naturschutzverband an das VG Schleswig gewendet, um gegen die Ausnahmegenehmigung vom 4. Juni 2025 vorzugehen. Bereits kurz nach dem Antrag hat das VG einen Hängebeschlusses erlassen (Beschluss vom 11.06.2025 - 8 B 16/25). Grund dafür war, dass die notwendigen Akten bei Eingang des Antrags noch nicht vorlagen. Ohne die Sichtung der Akten war es zunächst nicht möglich, die Rechtmäßigkeit der Ausnahmegenehmigung zu prüfen. Durch die Zwischenentscheidung will das Gericht nun verhindern, dass mit dem Abschuss des Goldschakals unumkehrbare Tatsachen entstehen, die sich im Nachhinein als rechtswidrig erweisen könnten.

Gegen den  des VG Schleswig kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim OVG Schleswig-Holstein eingereicht werden. Eine abschließende Entscheidung des VG über die Rechtmäßigkeit der Ausnahmegenehmigung werde demnächst ergehen, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts.

Kaum jemand bekommt mal einen zu sehen

Goldschakale sind nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt und gehören hierzulande nicht zu den regulär jagdbaren Arten. Die Tiere sind sehr scheu, sie meiden den Kontakt mit Menschen und sind nur selten zu sehen. Für Menschen stellen sie keine Gefahr dar, für kleinere Nutztiere wie Schafe schon. Die Risse auf Sylt waren seit dem 19. Mai entdeckt worden. Dass ein Goldschakal und nicht etwa ein wildernder Hund der Täter war, wurde über Proben genetisch nachgewiesen.

Etwa zehn Kilogramm wiegt ein Goldschakal (Canis aureus). Er ist größer als ein Fuchs, kleiner als ein Wolf und geht meist nachts im Familienverband auf die Jagd. Canis aureus ist die einzige in Europa vorkommende Schakalart. In der afrikanischen Savanne lebt der Schabrackenschakal (Canis mesomelas), in Afrika südlich der Sahara der Streifenschakal (Canis adustus). Goldschakale hingegen sind im Nahen Osten, in Indien und in weiteren Regionen Asiens besonders häufig.

Der kleine Bruder des Wolfes breitet sich aus

In Europa siedelten Goldschakale ursprünglich vor allem im südöstlichen Balkan. Doch seit Jahrzehnten macht sich der kleine Bruder des Wolfes weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit auf den Weg in immer neue Gefilde. Die Art breitet sich der Large Carnivore Initiative for Europe (LCIE) zufolge in Mittel-, West- und Nordeuropa aus. Erste bestätigte Nachweise gab es hierzulande 1997 im südlichen Brandenburg, inzwischen kommt die Art weit verbreitet vor.

Während der Wolf in Deutschland und anderen mitteleuropäischen Ländern vor seiner Ausrottung schon einmal heimisch war, zieht es den eng mit ihm verwandten Goldschakal erstmals in diese Regionen. Nach LCIE-Hochrechnungen leben inzwischen etwa 150.000 Goldschakale in Europa. Zum Vergleich: Der Wolfsbestand in dieser Region wird auf 23.000 Tiere geschätzt.

Die Tiere mit gelbgrauem Fell und fuchsähnlichem Puschelschwanz fressen eigentlich alles - von Kleinsäugern, Amphibien und Fischen bis hin zu Insekten, Aas und pflanzlicher Nahrung wie Äpfeln und Früchten. Sie sind Generalisten, die sich gut an verschiedene Lebensräume und Kulturlandschaften anpassen können. In Wolfsterritorien lassen sie sich allerdings nach bisherigen Erkenntnissen ungern nieder: Der große Bruder stellt eine tödliche Gefahr dar.

VG Schleswig, Beschluss vom 11.06.2025 - 8 B 16/25

Redaktion beck-aktuell, kw, 12. Juni 2025 (ergänzt durch Material der dpa).

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