Totalausfall der Gurkenernte droht
Den Antrag des Gemüsebauern auf Erlass einer einstweiligen Anordnung lehnten die Richter ab. Er hatte argumentiert, dass der Einsatz der negativ getesteten Erntehelfer dringlich sei, weil die Haupterntezeit von Einlegegurken nur bis Mitte August dauere. Ohne die Erntehelfer sei ein Totalausfall der diesjährigen Gurkenernte zu erwarten. Das wiederum sei für den Landwirt existenzbedrohend, teilte das Gericht mit.
Zunächst negativ Getestete später zum Teil positiv getestet
Derzeit befinden sich den Angaben nach etwa 470 Menschen als Erntehelfer auf dem Anwesen. Bei einer ersten Reihentestung am 25.07.2020 waren bei 174 von ihnen positive Befunde festgestellt worden, fast 300 wurden negativ getestet. Bei einer zweiten Reihentestung am 31.07.2020 hatten auch 52 der zunächst negativ getesteten Personen positive Testergebnisse.
VG: Quarantäne sämtlicher Beschäftigter verhältnismäßig
Das VG erachtet die behördliche Entscheidung ermessensgerecht und verhältnismäßig. Die vollständige Isolation der Erntehelfer sei insbesondere erforderlich, um die unkontrollierte Weiterverbreitung des Virus zu stoppen, hieß es. Sie sei trotz der gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen für den Antragsteller auch angemessen, da von Sars-CoV-2 eine große Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe ausgehe.