Das Gericht nahm bei seiner Entscheidung das redaktionelle Gesamtkonzept des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) in den Blick: Der Sender hat nur die Spitzenkandidaten der Parteien berücksichtigt, die derzeit im Landtag vertreten sind oder zumindest in den Meinungsumfragen stabil über 5% liegen – beides ist bei der FDP nicht der Fall.
Die Auswahlkriterien hält das Gericht für in Ordnung (Beschluss vom 04.09.2024 – VG 11 L 733/24, nicht rechtskräftig). Zwar hätten die Parteien ein Recht auf Chancengleichheit im Wahlkampf. Formal gleichbehandelt werden müssten sie aber nicht. Ihrer unterschiedlichen Bedeutung dürfe in angemessener Weise Rechnung getragen werden.
Mit diesem Prinzip der "abgestuften Chancengleichheit" sei die vom rbb getroffene redaktionelle Auswahlentscheidung vereinbar. Die FDP komme dennoch – ihrer landespolitischen Bedeutung entsprechend – ausreichend zu Wort, insbesondere in dem Interview-Format "rbb – am Wahlstand".
Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Möglich also, dass die FDP noch Rechtsmittel einlegt. Ausgestrahlt werden soll der "Kandidatencheck" am 17. September.