VG Potsdam: Bürgerbegehren zum Erhalt von Potsdamer DDR-Bauten unzulässig

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat ein Bürgerbegehren zum Erhalt von DDR-Bauten in der Historischen Mitte in Potsdam für unzulässig erklärt. Die Forderungen der Initiative seien nicht hinreichend klar bestimmt, erklärte der Vorsitzende Richter Volker Deppe am 02.03.2017 zur Begründung der Entscheidung. Die Bürger hätten den Eindruck gewinnen müssen, das der Abriss der Fachhochschule, eines Plattenbau-Wohnblocks und des ehemaligen Interhotels "Mercure" zu verhindern sei, sagte Deppe. Dies sei aber rechtlich gar nicht möglich (Az.: VG 1 K 3818/16).

Streit um Gestaltung der einst barocken Historischen Mitte

Seit langem wird in Potsdam erbittert über die Gestaltung der einst barocken Historischen Mitte gestritten. Nach dem Bau des neuen Landtags im Gewand des historischen Stadtschlosses und dem Wiederaufbau des Palais Barberini am Alten Markt soll bis 2020 auch der 90 Meter hohe Turm der Garnisonkirche als Wahrzeichen Potsdams wieder erstehen.

VG Potsdam, Entscheidung vom 02.03.2017 - 1 K 3818/16

Redaktion beck-aktuell, 3. März 2017 (dpa).