Nach Corona-Quarantäne in der Fleischbranche: Land muss entschädigen

Nach coronabedingten Betriebsstilllegungen und Quarantäne in der Fleischindustrie im Jahr 2020 muss das Land Nordrhein-Westfalen in weiteren Fällen Lohnentschädigungen zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Münster heute entschieden. Damit schlossen sich die Richter in zwei Musterverfahren dem Verwaltungsgericht Minden an, das Ende Januar vergleichbare Entscheidungen getroffen hatte.

Arbeitgeber zahlte Lohn weiter – Land soll ihn erstatten

Subunternehmer hatten Arbeitnehmer in Schlachtbetrieben bei Tönnies in Rheda-Wiedenbrück oder Westfleisch in Coesfeld eingesetzt. Die Mitarbeiter der jetzt in Münster entschiedenen Fälle mussten im Frühjahr und Sommer 2020 – wie viele ihrer Kollegen – auf Anordnung der Behörden in Quarantäne gehen. Die Subunternehmen zahlten den Lohn plus Sozialabgaben in der Zeit von jeweils rund 1.000 Euro weiter, das forderten Geld aber vom Land zurück. Das Land aber verweigerte die Entschädigung. In den mündlichen Verhandlungen wiederholten die Vertreter den Vorwurf, dass die Unternehmen die Mitarbeiter nicht ausreichend am Arbeitsplatz geschützt hätten. In der Folge sei es zu Corona-Infektionen gekommen. Daher gebe es auch keinen Anspruch auf eine Lohn-Entschädigung aus dem Infektionsschutzgesetz.

VG: Erforderliche Verantwortlichkeit allein des Arbeitgebers nicht gegeben

Dieser Sicht folgten die Richter in Münster nicht. Nach Überzeugung der 5. Kammer muss feststehen, dass allein der Arbeitgeber schuld sei an der angeordneten Quarantäne. Bei dem Corona-Ausbruch im Frühjahr 2020 habe es eine Vielzahl von Faktoren gegeben. So habe zum damaligen Zeitpunkt von der Bedeutung der Aerosole und der Übertragung von Corona über die Umluftkühlung niemand etwas gewusst. Deshalb liege auch keine Fahrlässigkeit vor, so das Verwaltungsgericht.

VG Münster, Urteil vom 19.05.2022 - 5a K 854/21

Redaktion beck-aktuell, 19. Mai 2022 (dpa).