Westfleisch-Betrieb mit über 200 Corona-Infizierten bleibt geschlossen

Es bleibt bei der befristeten Schließung des von einem Corona-Ausbruch betroffenen Betriebes der Firma Westfleisch in Coesfeld. Das Verwaltungsgericht Münster hat einen Eilantrag gegen die am 18.05.2020 verfügte Schließung des Schlacht- und Zerlegebetriebes abgelehnt, da diese aller Voraussicht nach rechtmäßig sei. Inzwischen seien mehr als 200 Beschäftigte positiv auf das Coronavirus getestet worden. Es sei davon auszugehen, dass es weiterhin eine unbestimmte Anzahl von Corona-Verdachtsfällen oder Ansteckungen gebe.

Probleme bei Mindestabstand und Maskenpflicht

Das Amt für Arbeitsschutz habe bei einer Überprüfung festgestellt, dass es sowohl im Bereich des Zerlegebandes als auch in den Umkleiden Probleme gebe, den Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten, hieß es weiter. Die Mund-Nasen-Schutzmasken würden am Zerlegeband nicht korrekt getragen. Die Firma sei zudem nicht in der Lage gewesen, Infektionsschwerpunkte zu benennen. 

Wirtschaftliche Einbußen irrelevant

Der Betrieb sei "aufgrund ersichtlich unzureichender Vorsichtsmaßnahmen" zu einer "erheblichen epidemiologischen Gefahrenquelle" nicht nur für die Belegschaft geworden. Das Argument der wirtschaftlichen Erwägungen der Antragstellerin greife nicht durch. Die drohenden Nachteile seien rein finanzieller Natur und könnten sich gegenüber dem Lebens- und Gesundheitsschutz nicht durchsetzen. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.

Politok fordert schlüssige Konzepte im Umgang mit den Arbeitern

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) forderte unterdessen von Schlachthofbetreibern ein schlüssiges Hygienekonzept. Dabei gehe es nicht allein um den Betrieb, sondern auch um die Wohnsituation der Arbeiter und um den Transport von der Wohnung zum Schlachthof, sagte Laumann am 11.05.2020 in Düsseldorf. Die Verantwortung auf Subunternehmer zu verschieben, sei inakzeptabel. Statt sich damit zu beschäftigen, wie Schlachthof-Schließungen nach Corona-Infektionen vor Gericht kassiert werden könnten, sollten sich die Schlachthofbetreiber lieber mit Hygiene-Konzepten beschäftigen, unterstrich der Minister.

VG Münster - 5 L 400/20

Redaktion beck-aktuell, 11. Mai 2020 (dpa).