Probleme bei Mindestabstand und Maskenpflicht
Das Amt für Arbeitsschutz habe bei einer Überprüfung festgestellt, dass es sowohl im Bereich des Zerlegebandes als auch in den Umkleiden Probleme gebe, den Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten, hieß es weiter. Die Mund-Nasen-Schutzmasken würden am Zerlegeband nicht korrekt getragen. Die Firma sei zudem nicht in der Lage gewesen, Infektionsschwerpunkte zu benennen.
Wirtschaftliche Einbußen irrelevant
Der Betrieb sei "aufgrund ersichtlich unzureichender Vorsichtsmaßnahmen" zu einer "erheblichen epidemiologischen Gefahrenquelle" nicht nur für die Belegschaft geworden. Das Argument der wirtschaftlichen Erwägungen der Antragstellerin greife nicht durch. Die drohenden Nachteile seien rein finanzieller Natur und könnten sich gegenüber dem Lebens- und Gesundheitsschutz nicht durchsetzen. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.
Politok fordert schlüssige Konzepte im Umgang mit den Arbeitern
Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) forderte unterdessen von Schlachthofbetreibern ein schlüssiges Hygienekonzept. Dabei gehe es nicht allein um den Betrieb, sondern auch um die Wohnsituation der Arbeiter und um den Transport von der Wohnung zum Schlachthof, sagte Laumann am 11.05.2020 in Düsseldorf. Die Verantwortung auf Subunternehmer zu verschieben, sei inakzeptabel. Statt sich damit zu beschäftigen, wie Schlachthof-Schließungen nach Corona-Infektionen vor Gericht kassiert werden könnten, sollten sich die Schlachthofbetreiber lieber mit Hygiene-Konzepten beschäftigen, unterstrich der Minister.