Landratsamt: Ziegenbock wurde nicht artgerecht gehalten
Das Landratsamt München hatte der 29-jährigen Klägerin und deren Mutter den Zwergziegenbock Anfang des Jahres weggenommen und auf einen Gnadenhof gebracht, weil er aus Sicht der Behörde nicht artgerecht gehalten wurde. Die Familie hatte das Tier mit der Flasche aufgezogen. Es schlief bei der Tochter im Bett und fuhr auf dem Beifahrersitz im Auto mit. Aus Sicht von Mutter und Tochter ging es nicht anders. Hui Buh sei krank gewesen und habe nicht mit anderen Ziegen zusammenleben wollen.
Einzelhaltung nicht artgerecht
"Es ist in diesem Verfahren nirgendwo vorgelegt worden, dass es besser war, das Tier einzeln zu halten", sagte dagegen der Vorsitzende Richter. Die Entscheidung des Landratsamtes sei zwar hart und andere Behörden hätten womöglich anders entschieden - allerdings sei die Wegnahme des kleinen Bockes rechtlich nicht zu beanstanden. Der Vorsitzende Richter bezog sich auch auf Fotos der Wohnung der Familie: "Wenn das die Räume sind, wo das Tier gehalten wurde, spricht schon einiges für die Sicht des Landratsamtes." Die Behörde hat auch ein Strafverfahren gegen die Familie in Gang gesetzt. Vertreter des Landratsamtes hatten ausgeführt, dass die Einzelhaltung dem kleinen Tier geschadet habe. Er zeige ein "auffälliges, auf den Menschen geprägtes Sexualverhalten" und versuche auf dem Gnadenhof, die Tierpfleger zu bespringen. Das mache er nur, wenn er Stress habe und es ihm nicht gut gehe, betonte dagegen die Klägerseite.
Frühere Besitzerin will weiter kämpfen
Die frühere Besitzerin kämpfte nach dem Urteil mit den Tränen. "Mit dem Urteil geht es mir nicht gut, weil ich weiß, wie er aussieht und wie es ihm geht", sagte sie und kündigte an, gegen die Entscheidung vorzugehen: "Aufgeben werden wir definitiv nicht." Allerdings räumte selbst ihre Anwältin ein, dass die Chancen für einen Sieg eher schlecht stehen. Den Beschluss des Amtes, das Tier wegzunehmen, nannte sie dennoch völlig unverhältnismäßig. "Wenn jedes Landratsamt so handeln würde, hätte kein Bauer mehr eine Kuh im Stall."