Keine Einbahnstraße auf Brücke von Bayern nach Österreich

Das Verwaltungsgericht München hat eine von der bayerischen Stadt Burghausen einseitig erlassene Einbahnstraßen-Regelung auf einer kleinen Brücke zum österreichischen Nachbarort Hochburg-Ach gekippt. Die Richter verpflichteten nach Gerichtsangaben die Stadt, die entsprechenden Verkehrsschilder umgehend zu entfernen. Die Regelung war seit Anfang 2020 im Probebetrieb. Das Gericht hatte Zweifel an der Einhaltung der Vorgaben für solche Verkehrsversuche.

Gemeinde Burghausen erklärte grenzüberschreitende Brücke zur Einbahnstraße

Burghausen hatte die gemeinsame zweispurige Brücke über die Salzach auf deutscher Seite zur Einbahnstraße erklärt. Ziel seien weniger Lärm und mehr Sicherheit am Stadtplatz, wo täglich rund tausend Schüler unterwegs seien. Anwohner an bestimmten Straßen auf österreichischer Seite beklagten jedoch teils eine Verdoppelung des Verkehrs. Geklagt hatte der Ingenieur Hannes Preishuber, der täglich über die Brücke pendelt - und zweieinhalb bis vier Kilometer mehr fahren musste. Preishuber wertete die Entscheidung des Gerichts in einer ersten Reaktion als “eine großartige Neuigkeit für alle österreichischen Anwohner und mehrere Tausend Pendler“.

Bürgermeister will nach neuer Lösung suchen

Burghausens Bürgermeister Florian Schneider (SPD) sagte, die Ziele Lärmschutz, Verkehrsberuhigung und mehr Sicherheit blieben dennoch bestehen. Man werde nach Alternativlösungen suchen. “Das Ziel ist ja nicht eine Einbahnstraße.“ Die Einbahnstraßenschilder würden nun abgebaut. “Dann überlegen wir in aller Ruhe.“ Der Probebetrieb wäre zum 31.03.2022 ausgelaufen. Dann hätte der Stadtrat über eine dauerhafte Regelung entscheiden müssen.

VG München, Keine Angabe vom 29.03.2022 - M 23 K 21.6378

Redaktion beck-aktuell, 29. März 2022 (dpa).

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