VG München: Von Hund angeschossener Jäger verliert Waffenberechtigung

Das Verwaltungsgericht München hat die Klage eines Mannes abgewiesen, dem die Waffenbesitzkarte entzogen wurde, nachdem sein Hund im Auto einen Schuss aus dem Jagdgewehr "ausgelöst" hatte. Der Transport einer geladenen und ungesicherten Waffe im Auto stelle eine Pflichtverletzung dar, welche die Annahme der Unzuverlässigkeit im Umgang mit Schusswaffen rechtfertige, so das Gericht in seinem Urteil vom 19.02.2019 (Az.: M 7 K 17.1943).

Hund löste Schuss aus ungesichertem Jagdgewehr im Auto aus

Hintergrund ist ein kurioser Vorfall aus dem November 2016 im Jagdrevier des Klägers. Damals soll der Hund des Klägers in dessen Auto einen Schuss aus dem Jagdgewehr ausgelöst haben. Der Jäger, der sich gerade mit einer Passantin unterhielt, wurde am Arm verletzt. Das Landratsamt entzog ihm daraufhin die Waffenbesitzkarte, auch sein Jagdschein wurde nicht verlängert.

VG: Kläger hat sich als unzuverlässig im Umgang mit Schusswaffen erwiesen

Das Verwaltungsgericht hat die dagegen gerichtete Klage abgewiesen. Der Kläger sei nicht zuverlässig genug, um eine Schusswaffe zu kaufen oder zu besitzen, “weil anzunehmen ist, dass er mit Waffen oder Munition auch künftig nicht vorsichtig umgehen wird.“ Der Transport einer geladenen Waffe im Auto bedeute immer Gefahr, “was insbesondere für Pirschfahrten gilt“. Denn solche Fahrten führten oft durch unwegsames Gelände, was - ebenso wie die Mitnahme eines Jagdhundes - die Wahrscheinlichkeit erhöhe, dass sich versehentlich ein Schuss löst. Der Jäger habe somit eine “elementare Pflicht“ verletzt.

VG München, Urteil vom 19.02.2019 - M 7 K 17.1943

Redaktion beck-aktuell, 19. Februar 2019.

Mehr zum Thema