Stadt konnte Gefahr von Störungen nicht beweisen
Die Entscheidung der Behörden sei rechtswidrig gewesen, sagte eine Sprecherin des VG. Die Stadt habe nicht ausreichend nachweisen können, dass die Veranstaltung eskalieren könnte und dass Störungen von Seiten der AfD zu erwarten seien. Die Stadt teilte mit, sie werde gegen die Entscheidung keine Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.
Münchens Oberbürgermeister enttäuscht
Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) teilte mit: "Selbstverständlich respektieren wir die heutige Gerichtsentscheidung, auch wenn wir natürlich enttäuscht darüber sind. Die Landeshauptstadt München vertritt allerdings auch weiterhin die Auffassung, dass Veranstaltungen, die Rassismus und Antisemitismus schüren, die Grundwerte unserer Verfassung angreifen oder den Nationalsozialismus relativieren wollen, in städtischen Räumen keinen Platz haben sollten."
Gegenproteste angekündigt
Der Landesvorsitzende der Jungen Alternative Bayern, Sven Kachelmann, begrüßte das Urteil. Die Richter hätten "die Versuche der Verzerrung des politischen Wettbewerbs vorbildlich zurückgewiesen", teilte er mit. Die Initiative "München ist bunt!" hatte Gegenprotest am 05.05.2019 angekündigt, "um der rechtsextremistischen Partei AfD und ihren Brandstiftern zu zeigen, dass sie in München nicht willkommen sind", wie sie am Abend des 04.05.2019 mitteilte.