Die Bundesrepublik Deutschland muss einen an der Grenze gestoppten und direkt nach Griechenland gebrachten Flüchtling einem Gerichtsbeschluss zufolge zurückholen. Die Entscheidung der Bundespolizeidirektion München stelle hoheitliche Eingriffe in subjektive Rechte dar und sei "voraussichtlich als rechtswidrig anzusehen", erklärte das Verwaltungsgericht München in einem Beschluss vom 08.08.2019 (Az.: M 18 E 19.32238).
Erste Entscheidung dieser Art
Nach Angaben der Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl ist es die erste Entscheidung dieser Art – gut ein Jahr, nachdem Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ein Rücknahme-Abkommen mit Griechenland geschlossen hatte.
VG München, Beschluss vom 08.08.2019 - M 18 E 19.32238
Redaktion beck-aktuell, 14. August 2019 (dpa).
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Innenminister: Asylbewerber können wieder nach Griechenland zurückgeschickt werden, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 16.03.2017, becklink 2006075