VG München: Bayerischer Rundfunk muss NPD-Wahlwerbung senden

Der Bayerische Rundfunk (BR) muss laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts München eine Radio-Werbung der rechtsextremen NPD für die Europawahl senden. Der Text des Wahlwerbespots habe nach Auffassung der Kammer nicht "evident" den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, was nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für eine Ablehnung der Ausstrahlung erforderlich gewesen wäre, teilte ein Gerichtssprecher am 13.05.2019 auf Anfrage mit (Az.: M 17 E 19.1956).

NPD-Spot stellt Deutsche als Opfer der Grenzöffnung 2015 dar

In dem NPD-Spot heißt es laut Gericht unter anderem, die Sicherheit in Deutschland sei in Gefahr: "Seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung werden Deutsche fast täglich zu Opfern." Der Gerichtssprecher erklärte, als zur Wahl zugelassene Partei habe die NPD gegenüber den öffentlichen Rundfunkanstalten einen Anspruch auf Ausstrahlung der Wahlwerbung, sofern damit nicht gegen Strafgesetze verstoßen werde.

BR hat Rechtsmittel gegen Entscheidung eingelegt

BR-Justiziar Albrecht Hesse sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Der Bayerische Rundfunk hat gegen die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts München Rechtsmittel eingelegt." Der BR hoffe, dass der Verwaltungsgerichtshof hierüber noch vor dem Ausstrahlungstermin (14.05.2019 um 7.45 Uhr auf Bayern 3 und 16.05.2019 um 7.57 Uhr auf Bayern 1) entscheiden wird. "Bis dahin wird sich der BR selbstverständlich an die Entscheidung des Verwaltungsgerichts halten", so Hesse weiter. Zuvor war schon der Hessische Rundfunk (hr) zur Sendung eines NPD-Wahlwerbespots verpflichtet worden.

VG München - M 17 E 19.1956

Redaktion beck-aktuell, 13. Mai 2019 (dpa).

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