NPD-Spot stellt Deutsche als Opfer der Grenzöffnung 2015 dar
In dem NPD-Spot heißt es laut Gericht unter anderem, die Sicherheit in Deutschland sei in Gefahr: "Seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung werden Deutsche fast täglich zu Opfern." Der Gerichtssprecher erklärte, als zur Wahl zugelassene Partei habe die NPD gegenüber den öffentlichen Rundfunkanstalten einen Anspruch auf Ausstrahlung der Wahlwerbung, sofern damit nicht gegen Strafgesetze verstoßen werde.
BR hat Rechtsmittel gegen Entscheidung eingelegt
BR-Justiziar Albrecht Hesse sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Der Bayerische Rundfunk hat gegen die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts München Rechtsmittel eingelegt." Der BR hoffe, dass der Verwaltungsgerichtshof hierüber noch vor dem Ausstrahlungstermin (14.05.2019 um 7.45 Uhr auf Bayern 3 und 16.05.2019 um 7.57 Uhr auf Bayern 1) entscheiden wird. "Bis dahin wird sich der BR selbstverständlich an die Entscheidung des Verwaltungsgerichts halten", so Hesse weiter. Zuvor war schon der Hessische Rundfunk (hr) zur Sendung eines NPD-Wahlwerbespots verpflichtet worden.