Die Wahl des ZDF-Intendanten Thomas Bellut muss nicht wiederholt werden. Das Verwaltungsgericht Mainz wies am 18.08.2017 die Klage des Journalisten Varujan Hanamirian ab, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Hanamirian hatte geklagt, weil er nicht zur Abstimmung im Herbst 2015 zugelassen worden war.
Weder Bewerbung noch Wahlvorschlag eingegangen
Die Stelle des Intendanten stehe nicht mehr zur Verfügung, sagte Verwaltungsgerichtspräsidentin Bettina Freimund-Holler in der Verhandlung am 18.08.2017. Das ZDF hatte laut Gericht erklärt, dass weder Bewerbung noch Wahlvorschlag von Hanamirian eingegangen seien.
Gericht sieht keine unzumutbare Einschränkung
Erst unmittelbar vor Beginn der Sitzung habe er seine Unterlagen eingereicht, sei aber nicht vorgeschlagen worden. Es gebe keine unzumutbare Einschränkung für den Kläger, sagte die Richterin. Es sei äußerst unwahrscheinlich, dass er gewählt worden wäre.
VG Mainz, Entscheidung vom 18.08.2017
Redaktion beck-aktuell, 21. August 2017 (dpa).
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