VG Mainz: ZDF darf Ac­count auf Face­book-Sei­ten sper­ren

Ein Nut­zer ist mit der Klage gegen eine Sper­rung sei­ner Ac­counts auf Face­book-Sei­ten des ZDF ge­schei­tert. Sie wurde vom Ver­wal­tungs­ge­richt Mainz be­reits am 13.04.2018 (Az.: 4K 762/17.Mz) ab­ge­wie­sen. Zuvor hatte die "Main­zer All­ge­mei­ne Zei­tung“ dar­über be­rich­tet. Nach Auf­fas­sung des ZDF hatte der Nut­zer gegen Vor­ga­ben zu Um­gangs­for­men auf den Face­book-Sei­ten von ZDF heute plus und ZDF ver­sto­ßen. Dar­auf­hin hatte der Sen­der die Ac­counts des Man­nes nach meh­re­ren Mah­nun­gen ge­sperrt.

Ent­schei­dungs­grün­de lie­gen noch nicht vor

Zu den ge­nau­en Grün­den für die Ent­schei­dung des Ge­richts lasse sich noch nichts sagen, sagte eine Ge­richts­spre­che­rin am 17.04.2018. Die schrift­li­chen Aus­füh­run­gen dazu stün­den noch aus. Der Klä­ger habe nun noch die Mög­lich­keit, einen An­trag auf Zu­las­sung der Be­ru­fung beim Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Rhein­land-Pfalz zu stel­len.

Redaktion beck-aktuell, 18. April 2018 (dpa).

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