VG Mainz stoppt Be­set­zung mi­nis­te­ri­el­ler Ab­tei­lungs­lei­ter­stel­le

Die Stel­le der Lei­tung der Ab­tei­lung Ver­brau­cher­schutz bei einem rehin­land-pfäl­zi­schen Lan­des­mi­nis­te­ri­um darf auf ge­richt­li­chen Eil­an­trag einer Mit­be­wer­be­rin hin vor­läu­fig nicht mit der aus­ge­wähl­ten Kan­di­da­tin be­setzt wer­den. Dies hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Mainz ent­schie­den. Es führt an, dass die aus­ge­wähl­te Be­wer­be­rin das An­for­de­rungs­pro­fil der Stel­len­aus­schrei­bung nicht voll­stän­dig er­fül­le (Be­schluss vom 24.01.2018, Az.: 4 L 1377/17.MZ).

Eil­an­trag soll Be­wer­bungs­ver­fah­rens­an­spruch si­chern

Für die aus­ge­schrie­be­ne Stel­le wurde die bei­ge­la­de­ne Be­wer­be­rin aus­ge­wählt. Die An­trag­stel­le­rin, die stell­ver­tre­ten­de Lei­te­rin der Ab­tei­lung ist, wand­te sich zur Si­che­rung ihres Be­wer­bungs­ver­fah­rens­an­spruchs mit einem gegen das Land ge­rich­te­ten Eil­an­trag an das VG, das die Be­set­zung des Dienst­pos­tens un­ter­sag­te, so­lan­ge über die Be­wer­bung der An­trag­stel­le­rin nicht ab­schlie­ßend ent­schie­den wor­den ist.

VG sieht An­spruch auf ord­nungs­ge­mä­ßes Be­set­zungs­ver­fah­ren ver­letzt

Die Aus­wahl­ent­schei­dung er­wei­se sich als feh­ler­haft und ver­let­ze den An­spruch der An­trag­stel­le­rin auf Teil­nah­me an einem ord­nungs­ge­mä­ßen Be­set­zungs­ver­fah­ren. An­ders als die An­trag­stel­le­rin er­fül­le die Bei­ge­la­de­ne das An­for­de­rungs­pro­fil der Stel­len­aus­schrei­bung nicht voll­stän­dig. Sie sei weder Voll­ju­ris­tin noch habe das von ihr ab­sol­vier­te Stu­di­um den ge­for­der­ten Bezug zu ver­brau­cher­po­li­ti­schen Fra­ge­stel­lun­gen. Auch könne nicht fest­ge­stellt wer­den, dass die Bei­ge­la­de­ne über ein­schlä­gi­ge Be­rufs­er­fah­rung ver­fü­ge. Fer­ner sei der Aus­wahl­pro­zess nicht er­geb­nis­of­fen ver­lau­fen. Der An­trags­geg­ner habe sich schon auf­grund eines Aus­wahl­ge­sprächs auf die Bei­ge­la­de­ne fest­ge­legt ge­habt, ohne dass für sie eine dienst­li­che Be­ur­tei­lung vor­ge­le­gen habe. Dienst­li­che Be­ur­tei­lun­gen stell­ten je­doch die ent­schei­den­de Grund­la­ge für eine Be­wer­ber­aus­wahl dar.

VG Mainz, Beschluss vom 24.01.2018 - 4 L 1377/17

Redaktion beck-aktuell, 5. Februar 2018.

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