Besetzer müssen letztlich nur für die Vollstreckung des Platzverweises aufkommen
Die Besetzer müssten nicht für den ganzen Polizeieinsatz aufkommen, sondern nur für die Vollstreckung eines Platzverweises, sagte der Vizepräsident des Gerichts, Christof Berthold, in der Begründung der beiden Urteile. Die Urteile, die Musterverfahren für rund 50 anhängige Verfahren sind, sind noch nicht rechtskräftig.
Räumung erfolgte mit sehr hohem Personal- und Materialeinsatz
Im August 2012 hatten sich Dutzende Studenten und linke Aktivisten in einer leerstehenden Villa in der Nähe des Mainzer Zollhafens verschanzt. Die Polizei räumte das Haus nach fast vier Wochen. Sie war mit rund 500 Kräften - darunter Spezialeinheiten - sowie einem Kran im Einsatz. Die gesamte Räumung des Hauses hatte Kosten in Höhe von 164.000 Euro verursacht.