VG Mainz: Hausbesetzer haften anteilig für Räumung durch die Polizei

Hausbesetzer müssen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz teilweise für die Räumung durch die Polizei zahlen. Das hat das Gericht am 08.06.2017 in einem Musterverfahren zu einem fünf Jahre alten Fall entschieden. Geklagt hatten zwei Frauen, denen Gebührenbescheide über 395 Euro beziehungsweise 1122 Euro zugestellt worden waren. Erstgenannte muss die Hälfte, die andere zwei Drittel davon zahlen.

Besetzer müssen letztlich nur für die Vollstreckung des Platzverweises aufkommen

Die Besetzer müssten nicht für den ganzen Polizeieinsatz aufkommen, sondern nur für die Vollstreckung eines Platzverweises, sagte der Vizepräsident des Gerichts, Christof Berthold, in der Begründung der beiden Urteile. Die Urteile, die Musterverfahren für rund 50 anhängige Verfahren sind, sind noch nicht rechtskräftig.

Räumung erfolgte mit sehr hohem Personal- und Materialeinsatz

Im August 2012 hatten sich Dutzende Studenten und linke Aktivisten in einer leerstehenden Villa in der Nähe des Mainzer Zollhafens verschanzt. Die Polizei räumte das Haus nach fast vier Wochen. Sie war mit rund 500 Kräften - darunter Spezialeinheiten - sowie einem Kran im Einsatz. Die gesamte Räumung des Hauses hatte Kosten in Höhe von 164.000 Euro verursacht.

Redaktion beck-aktuell, 8. Juni 2017 (dpa).