Der Bescheid des Landesverwaltungsamtes stützte sich auf die Geschehnisse um die vorzeitigen Impfungen von mindestens 585 nicht "schutzberechtigten Personen", darunter auch Wiegand (parteilos) selbst. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Magdeburg bestünden keine ernstlichen Zweifel an der in der Verfügung aufgestellten Prognose, dass es bei Fortgang der behördlichen Ermittlungen zu einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis kommen werde (Beschluss vom 26.10.2023 – 15 B 43/23 MD).
Das VG stellte bei seiner Entscheidung maßgeblich auf die Vertrauensbeeinträchtigung des Bürgers gegenüber dem Amtsträger ab, die sich daraus ergebe, wenn sich der Oberbürgermeister als oberster Repräsentant der Kommune selbst nicht an die vorgegebene Impfreihenfolge halte.
Wegen der eigenständigen disziplinarrechtlichen Bewertung des Sachverhalts sei die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Oberbürgermeister für das disziplinarrechtliche Verfahren nicht von entscheidender Bedeutung. Im September hatte bereits das Oberverwaltungsgericht die vorläufige Dienstenthebung Wiegands rechtskräftig bestätigt.