VG Lüneburg: Erfolgloser Eilantrag der AfD auf Nutzung eines Veranstaltungsortes

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat den Antrag des Landesverbandes Niedersachsen der Partei Alternative für Deutschland (AfD) auf Nutzung des Veranstaltungszentrums Burg Seevetal vom 03.05.bis 05.05.2019 im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt. Nach Einigung über die Nutzungsmodalitäten erst am Vorabend habe die Gemeinde nicht genügend Zeit gehabt, die Veranstaltung vorzubereiten.

AfD-Landesverband erklärt sich erst kurzfristig zum Vertragsabschluss bereit

Der Landesverband beabsichtigte, im besagten Zeitraum seinen Landesparteitag sowie eine Wahlkampfveranstaltung in der Burg Seevetal durchzuführen. Nachdem der Landesverband den von der Gemeinde Seevetal hierzu vorgelegten Vertragsentwurf zunächst nicht bis zu der von ihr gesetzten Frist am 30.04.2019 unterzeichnet hatte, erklärte der Landesverband sich frühestens am Abend des 02.05.2019 doch noch zu einem Vertragsabschluss zu den vorgegebenen Bedingungen bereit. Die Gemeinde lehnte dann allerdings die Nutzung der Burg Seevetal zu den geplanten Veranstaltungen des Landesverbandes aufgrund der Kurzfristigkeit ab.

VG: Gemeinde hatte zu wenig Zeit

Die Fünfte Kammer hat entschieden, dass dem Landesverband jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt kein Anspruch mehr auf die Nutzung des Veranstaltungszentrums Burg Seevetal in der Zeit vom 03.05 bis 05.05.2019 zustehe. Denn der Landesverband habe seine Bereitschaft, den von der Gemeinde vorgelegten Vertrag zu akzeptieren, erst so kurzfristig vor dem Beginn der Veranstaltungen geäußert, dass der Gemeinde nicht mehr genügend Zeit verbleibe, die ihr obliegenden Vorbereitungen durchzuführen.

VG Lüneburg

Redaktion beck-aktuell, 9. Mai 2019.

Mehr zum Thema