Konzerte auf Insel Grafenwerth kurzfristig untersagt

Drei Konzerte am Pfingstwochenende auf der Rheininsel Grafenwerth in Bad Honnef dürfen nicht stattfinden. Mit einer Zwischenentscheidung hat das Verwaltungsgericht Köln am 02.06.2022 angeordnet, dass sämtliche Vorbereitungshandlungen für die Konzerte einzustellen sind. Es hat in der Zwischenentscheidung mitgeteilt, den endgültigen Beschluss den Beteiligten noch heute zuzustellen. Die Kurzfristigkeit der Entscheidung beruhe auf dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten.

BUND stellte Eilantrag

Der BUND hatte bei dem Gericht am späten Nachmittag des 01.06.2022 einen Eilantrag gestellt, um die Veranstaltungen "Klassik auf der Insel – Kölner Kammerorchester, Solist Colin Pütz, 4. Juni 2022", "Andreas Vollenweider & Friends in Concert, 5. Juni 2022" und "Patti Smith And Her Band, 6. Juni 2022" zum Schutz der Umwelt zu verhindern. Die Insel Grafenwerth liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Nach Auffassung des BUND sind die genannten Konzerte dort verboten.

Irreversible Verletzung von Naturschutzrecht möglich

Zur Begründung der Zwischenentscheidung hat das Gericht im Wesentlichen ausgeführt, es sei möglich, dass schon durch den weiteren Aufbau der Einrichtungen Schutzgüter der Landschaftsschutzgebietsverordnung oder anderer naturschutzrechtlicher Regelungen irreversibel verletzt würden. Der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts erst kurz vor dem ersten Konzert sei allein auf das Verhalten des Rhein-Sieg-Kreises (RSK), des Veranstalters und der Stadt Bad Honnef zurückzuführen. Der RSK habe erst am 30.05.2022 die Erlaubnis für die Durchführung der Konzerte erteilt. Gegen diese Erlaubnis richtet sich der Eilantrag des BUND.

Notwendige Erlaubnis auch zu spät beantragt

Bis vor einer Woche seien der RSK und die Stadt Bad Honnef davon ausgegangen, die Konzerte könnten ohne eine solche Erlaubnis stattfinden. Diese Einschätzung sei jedoch offensichtlich rechtswidrig gewesen und stehe auch nicht im Einklang mit der Verwaltungspraxis der vergangenen Jahre, betont das VG Köln. Der Veranstalter habe diese Situation befördert, indem er die notwendige Erlaubnis erst am 25.05.2022 beantragt habe. Dass er eine solche Erlaubnis brauchte, war ihm von einem Konzert im Jahr 2019, aufgrund eines Gesprächs mit Mitarbeitern des RSK und aufgrund mehrerer Aufforderungen der Stadt Bad Honnef seit Langem bekannt. Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde. Das VG Köln hat eigenen Angaben zufolge bereits in der vergangenen Woche einem Eilantrag des BUND wegen der Konzertveranstaltungen im Juni 2022 stattgegeben.

VG Köln, Beschluss vom 02.06.2022

Britta Weichlein, 3. Juni 2022.