In dem Beschluss heißt es wörtlich, dem Ministerium werde bis zu einer endgültigen Entscheidung "aufgegeben, es sicherzustellen, dass Nachrichten über den Messengerdienst 'Wire (Bund)', die die Bundesministerin, ihr persönlicher Stab, die Staatssekretäre und Staatssekretärinnen sowie der weitere Leitungsstab" von Anfang Mai bis Ende Juni in Bezug auf die Fördergeldaffäre "gesendet und empfangen haben, nicht gelöscht werden". Insbesondere solle die Selbstlöschungsfunktion des Messengerdienstes deaktiviert werden.
Der Gerichtssprecher sagte, es gehe bei dem Hängebeschluss um eine Zwischenregelung, eine Prüfung in der Sache sei noch nicht erfolgt. Wann über den Eilantrag entschieden werde, sei noch offen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim OVG Münster eingelegt werden. Ein Ministeriumssprecher wollte sich zu dem laufenden Verfahren beim Verwaltungsgericht nicht äußern.
Hintergrund: Umgang mit offenem Brief von Hochschullehrern zu Nahost-Konflikt
Hintergrund der Affäre ist der Umgang des Ministeriums mit einem offenen Brief von Hochschullehrern zum Nahost-Konflikt. Die Dozenten hatten die Räumung eines Camps propalästinensischer Demonstranten an der Freien Universität Berlin kritisiert. Dies hatte wiederum Kritik von Stark-Watzinger ausgelöst. Ihrer Ansicht nach wird in dem Brief "der Terror der Hamas ausgeblendet".
Später waren E-Mails bekanntgeworden, aus denen hervorging, dass jemand an hoher Stelle im Ministerium um Prüfung gebeten hatte, inwieweit Aussagen im Protestbrief der Berliner Hochschullehrer strafrechtlich relevant sind und ob das Ministerium als Konsequenz Fördermittel streichen könnte. Das Vorgehen löste heftige Proteste aus. Stark-Watzinger trennte sich daraufhin von Staatssekretärin Sabine Döring, die den Prüfauftrag veranlasst haben soll.