VG Köln: Journalist darf Prüfbericht über öffentlichkeitswirksame Maßnahmen der FDP einsehen

Der Bundesrechnungshof ist verpflichtet, einem Rundfunkjournalisten Akteneinsicht in die "Abschließenden Prüfungsmitteilungen hinsichtlich der Prüfung der öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen der FDP-Fraktion im Wahljahr 2013" zu gewähren. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Die Prüfung war im ersten Halbjahr 2017 abgeschlossen worden (Az.: 6 L 4777/17).

Keine gegen Informationserteilung streitenden berechtigten Interessen

Das VG Köln hat in der Sache darauf abgestellt, dass der Journalist einen Anspruch nach § 96 Abs. 4 Satz 1 BHO auf Zugang zu den abschließenden Prüfungsmitteilungen glaubhaft gemacht habe. Das Ermessen des Bundesrechnungshofs sei insoweit auf Null reduziert. Berechtigte Interessen, denen gegenüber dem Informationsinteresse Vorrang einzuräumen wäre, lägen nicht vor.

Möglicherweise zweckwidrige Mittelverwendung begründet Eilbedürftigkeit

Die besondere Eilbedürftigkeit habe der Journalist mit Blick auf die im zweiten Halbjahr 2017 einsetzende kritische öffentliche Debatte über die Mittelverwendung der FDP-Fraktion hinreichend glaubhaft gemacht. Den damaligen Presseberichten sei zu entnehmen gewesen, dass konkrete Anhaltspunkte für eine zweckwidrige Verwendung der Mittel bestanden haben.

Beschwerde möglich

Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entscheidet.

VG Köln, Beschluss vom 27.04.2018 - 6 L 4777/17

Redaktion beck-aktuell, 30. April 2018.

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