VG Köln: Bundesrechnungshof muss Presse Zugang zu abschließenden Prüfungsmitteilungen gewähren

Der Bundesrechnungshof muss einem Journalisten Zugang zum Wortlaut seiner die Jahre 1999 bis 2006 betreffenden abschließenden Prüfungsmitteilungen hinsichtlich der Prüfung der öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu gewähren. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden. Abgelehnt hat es in dem den Beteiligten am 10.02.2017 bekannt gegebenen Beschluss dagegen den Antrag auf Zugang auch zu den vorläufigen Prüfungsmitteilungen noch laufender Prüfungen (Az.: 6 L 2426/16).

Ermessen des Bundesrechnungshofs auf Null reduziert

Das VG hat in der Sache darauf abgestellt, dass der Journalist einen Anspruch auf Zugang zu den abschließenden Prüfungsmitteilungen glaubhaft gemacht habe. Das Ermessen des Bundesrechnungshofs sei insoweit auf Null reduziert, so das Gericht. Berechtigte Interessen, denen gegenüber dem Informationsinteresse Vorrang einzuräumen wäre, lägen nicht vor. Die besondere Eilbedürftigkeit habe der Journalist mit Blick auf die Bundestagswahlen am 24.09.2017 ebenfalls hinreichend glaubhaft gemacht, heißt es im Eilbeschluss weiter. Demgegenüber bestehe jedoch kein Anspruch auf Zugang zu noch nicht abgeschlossenen Vorgängen. § 96 Abs. 4 der Bundeshaushaltsordnung gewähre nur Zugang zu Prüfungsergebnissen, die abschließend festgestellt wurden. Dies sei hier nicht der Fall, so das VG.

VG Köln - 6 L 2426/16

Redaktion beck-aktuell, 15. Februar 2017.

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