Das Verwaltungsgericht Kassel hat dem Internet-Versandhändler Amazon bei der Sonntagsarbeit im Weihnachtsgeschäft Grenzen gesetzt. Das Gericht urteilte am 16.05.2017, dass die Erlaubnis des Regierungspräsidiums Kassel für den Standort Bad Hersfeld in der Vorweihnachtszeit 2014 rechtswidrig war, wie ein Richter am 19.05.2017 sagte. Das VG erläuterte, das die gesetzlichen Voraussetzungen für Sonntagsarbeit nicht vorgelegen hätten.
Voraussetzungen für Zulassung von Sonntagsarbeit nicht gegeben
Nach der üblichen Rechtsprechung könne Sonntagsarbeit in Einzelfällen zugelassen werden, wenn das aufgrund außergewöhnlicher Umstände zur Vermeidung eines erheblichen Schadens geboten ist. Amazon habe aber nicht darlegen können, inwiefern diese Umstände im Weihnachtsgeschäft vorlagen, sagte ein Gerichtssprecher. Die Kasseler Richter liegen mit ihrer Entscheidung auf der Linie anderer Verwaltungsgerichte in Deutschland und des Bundesverwaltungsgerichts. Es blieb zunächst unklar, welche Auswirkungen das Urteil in Zukunft entwickelt.
ver.di sieht in Urteil wichtiges Signal für Sonntagsschutz
Die klageführende Gewerkschaft ver.di bezeichnete es als wichtiges Signal, dass auch das Geschäftsmodell von Amazon mit sehr kurzen Lieferzusagen es nicht rechtfertige, eine Ausnahme vom Sonntagsschutz zu gewähren. Auch im Online-Handel dürfe nicht rund um die Uhr gearbeitet werden. Eine Amazon-Sprecherin kommentierte in München: "Wir bedauern die Entscheidung des Gerichts."
VG Kassel, Urteil vom 16.05.2017
Redaktion beck-aktuell, 22. Mai 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Wiebauer, Sonntagsarbeit und Bedürfnisse der Bevölkerung, NVwZ 2015, 543
Aus dem Nachrichtenarchiv
VG Augsburg: Amazon muss auch im Weihnachtsgeschäft Sonntagsschutz einhalten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 15.04.2016, becklink 2003003
VG Düsseldorf: Arbeitsruhe bei Amazon in Rheinberg am vierten Adventssonntag, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 17.12.2015, becklink 2001985
OVG Bautzen untersagt Sonntagsarbeit bei Amazon, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 14.12.2015, becklink 2001934