Im Streit um das Verbot einer Demonstration von Rechtsextremen hat die Stadt Kassel eine Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Kassel gab einem Eilantrag statt, die Kundgebung am 20.07.2019 doch zuzulassen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Totalverbot lägen nicht vor, teilte das Gericht am 17.07.2019 mit. Die Stadt will gegen die Entscheidung Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegen (Az.: 6 L
1806/19.KS).
Kleinstpartei "Die Rechte" will demonstrieren
Zu der Demonstration im Zusammenhang mit dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hatte die rechtsextreme Kleinstpartei "Die Rechte" aufgerufen. Sie spricht von einer Instrumentalisierung des Attentats auf den CDU-Politiker, mit dem Rechte in die Nähe von Gewalt und Terror gerückt würden.
Stadt befürchtet Gefährdung der öffentlichen Sicherheit
Die Stadt Kassel hatte die Veranstaltung verboten, laut Gericht wegen einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Doch die Richter teilten die Einschätzung nicht: Konkrete Anhaltspunkte, dass von den Versammlungsteilnehmern ein aggressives und provokantes Verhalten ausgehen werde, seien nicht ersichtlich. Auch eine Verunglimpfung Lübckes sieht das Gericht nicht.
Kasseler Regierungspräsident wurde erschossen
Der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke war am 02.06.2019 in seinem Haus im Landkreis Kassel erschossen worden. Der Generalbundesanwalt geht von einem rechtsextremen Hintergrund aus. Der 45-jährige Stephan E. hatte die Tat gestanden und dann sein Geständnis widerrufen. Er ist aber weiter dringend tatverdächtig.
VG Kassel, Beschluss vom 17.07.2019 - 6 L 1806/19
Redaktion beck-aktuell, 18. Juli 2019 (dpa).
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