Altersgrenze von 18 Jahren bei Kommunalwahl rechtens

Ein zur Zeit der 2021 in Kassel erfolgten Kommunalwahl 17-Jähriger, der sich gegen den Ausschluss aller 16- und 17-Jährigen von der Wahl wandte, ist mit seiner Klage gegen die Gültigkeit der Wahl gescheitert. Das Verwaltungsgericht Kassel wies die Klage ab. Die Altersgrenze von 18 Jahren sei zwar nicht zwingend, aber vom gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum gedeckt.

17-Jähriger monierte Altersgrenze für Kommunalwahl

Der Kläger war zum Zeitpunkt der Kommunalwahl der Stadt Kassel im Frühjahr 2021 17 Jahre alt. Nach seiner Ansicht war der Ausschluss aller 16- und 17-Jährigen von der Wahl verfassungswidrig. Er hatte bereits vor der Wahl beim Magistrat der Stadt Kassel erfolglos Einspruch gegen das Wählerverzeichnis sowie Beschwerde gegen die Zurückweisung des Einspruchs beim Wahlleiter erhoben. Nach Bekanntmachung der Wahlergebnisse durch die Stadt Kassel erhob er Einspruch  gegen die Gültigkeit der Wahl. Die Stadtverordnetenversammlung wies den Einspruch zurück und erklärte die Wahl für gültig. Dagegen klagte der junge Mann.

VG: Altersgrenze vom gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum gedeckt

Das VG hat die Klage abgewiesen und die Wahl für gültig erklärt. Die Festsetzung des Mindestwahlalters auf 18 Jahre in § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) und die Anwendung für die Wahl in Kassel seien rechtmäßig gewesen seien. Die Altersgrenze von 18 Jahren sei zwar nicht zwingend, jedoch vom gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum gedeckt. Dieser ergebe sich aus der Abwägung zwischen der Allgemeinheit der Wahl und der Integrationsfunktion der Wahl in einer Demokratie als kommunikativen Akt zwischen Gewählten und Wahlvolk. Da es an einer Lösung dieses Spannungsverhältnisses im Verfassungsrecht fehle, obliege es dem Gesetzgeber, eine Altersgrenze zur Lösung dieses Konflikts zu schaffen. Dem habe der Gesetzgeber mit der Schaffung des § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGO in letztlich nicht zu beanstandender Art und Weise entsprochen. Insbesondere habe er sich an bestehenden Wertungen wie der Volljährigkeit und der Altersgrenze zur Wahl des Deutschen Bundestages oder des Landesrechts orientiert.

VG Kassel, Urteil vom 18.02.2022 - 3 K 1259/21

Redaktion beck-aktuell, 21. Februar 2022.

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