VG Karlsruhe: Stadt Heidelberg muss Sperrzeiten in der Altstadt verlängern

Die Stadt Heidelberg muss in der Altstadt längere Sperrzeiten festsetzen. Mit einem den Beteiligten am 01.08.2019 bekanntgegebenem Urteil hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Stadt verurteilt, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts über eine Änderung der Sperrzeitverordnung vom 24.07.2018 zu entscheiden. Geklagt hatten Anwohner der Altstadt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache wurde die Berufung zugelassen (Az.: 7 K 8944/18).

Gericht verweist auf lärmbedingte Gesundheitsgefahren

Nach Auffassung der Kammer haben die Kläger angesichts der vom Gaststättenbetrieb in der Heidelberger Altstadt ausgehenden lärmbedingten Gesundheitsgefahren einen Anspruch darauf, dass die Gaststätten unter der Woche, also auch am sogenannten studentischen Donnerstag, spätestens um Mitternacht schließen. Dies sei zur Gewährleistung der aus Gründen des Gesundheitsschutzes notwendigen Nachtruhe von mindestens sechs Stunden notwendig. In den Nächten zum Samstag und Sonntag müsse die Sperrzeit spätestens um 2.30 Uhr beginnen.

Urteil bislang noch nicht schriftlich begründet

Diese Maßgaben seien für den Heidelberger Gemeinderat bindend. Lediglich den exakten Geltungsbereich der neuen Sperrzeiten – innerhalb der räumlichen Grenzen der bisherigen Sperrzeitverordnung – könne der Gemeinderat im Rahmen seines normgeberischen Ermessens festlegen. Eine schriftliche Begründung des Urteils ist noch nicht erfolgt.

VG Karlsruhe - 7 K 8944/18

Redaktion beck-aktuell, 2. August 2019.