Die erstinstanzliche Zulässigkeit für die Überprüfung von Luftreinhalteplänen liegt beim Oberverwaltungsgericht. Diese Auffassung vertritt das Verwaltungsgericht Hannover. Es hat daher die von der Deutschen Umwelthilfe Ende 2017 beim VG eingereichte Klage gegen die Landeshauptstadt Hannover am 26.10.2018 an das Oberverwaltungsgericht Lüneburg verwiesen (Az.: 4 A 11790/17). Das Gericht folgt damit den Entscheidungen des VG Hamburg (IBRRS 2018, 2660) und des VG Sigmaringen (BeckRS 2018, 19811), die entsprechende Klagen an das Hamburgische OVG beziehungsweise den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim verwiesen hatten.
DUH will Fahrverbote erreichen
Die Deutsche Umwelthilfe zielt auf eine Verpflichtung der Stadt, ihren Luftreinhalteplan so abzuändern beziehungsweise zu ergänzen, dass eine Einhaltung des europarechtlich vorgegebenen Grenzwertes kurzfristig sichergestellt werden kann. Dazu schlägt sie ein Bündel von Maßnahmen vor; eine davon ist die Verhängung von Fahrverboten für Fahrzeuge mit Dieselmotoren.
VG verweist auf Neuregelung im Umweltrechtsbehelfsgesetz
Das Gericht hat jetzt entschieden, dass nicht das VG, sondern das OVG für eine solche Klage erstinstanzlich zuständig ist. Dies folge aus der Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes vom 20.07.2017. Denn nach § 7 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UmwRG in Verbindung mit § 2 Abs. 7 UVPG in Verbindung mit Nr. 2.2 der Anlage 5 zum UVPG werde die erstinstanzliche Zuständigkeit der OVG für Klagen von anerkannten Umweltvereinigungen begründet, die auf die Fortschreibung eines bestehenden Luftreinhalteplans gerichtet sind.
VG Hannover, Beschluss vom 26.10.2018 - 4 A 11790/17
Redaktion beck-aktuell, 29. Oktober 2018.
Aus der Datenbank beck-online
VG Hamburg, Beschluss vom 07.08.2018, IBRRS 2018, 2660
VG Sigmaringen, Luftreinhalteplan, Klagebefugnis, Strategische Umweltprüfung, UVP-Pflicht, weite Auslegung, BeckRS 2018, 19811
Aus dem Nachrichtenarchiv
VG Hannover lehnt Eilanträge gegen Fahrverbote in Umweltzone ab, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 05.12.2008, becklink 271962